Staat darf das Internet nutzen
am 27.02.2008 von Archivalia (Archivrecht)
In der heutigen Entscheidung über die Online-Untersuchungen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
wird sowohl im Leitsatz als auch in der Begründung auf die Nutzung öffentlich zugänglicher (personenbezogener) Informationen eingegangen.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein. (Leitsatz 5)
Eine Kenntnisnahme öffentlich zugänglicher Informationen ist dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt. Dies gilt auch dann, wenn auf diese Weise im Einzelfall personenbezogene Informationen erhoben werden können (vgl. etwa Böckenförde, Die Ermittlung im Netz, 2003, S. 196 f.; Zöller, GA 2000, S. 563 ). Daher liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter abgegrenzten Personenkreis richten. So liegt es etwa, wenn die Behörde eine allgemein zugängliche Webseite im World Wide Web aufruft, eine jedem Interessierten offen stehende Mailingliste abonniert oder einen offenen Chat beobachtet.
Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann allerdings gegeben …
BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008 (”Onlinedurchsuchung”)
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IT-Grundrecht - BVerfG Urteil 1 BvR 370/07 vom 27.Februar 2008
Weblawg.de / ... L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 - - 1 BvR 595/07 - 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit…
BVerfG: Online-Durchsuchung - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. 2. Die heimliche Infiltration eines informationstechni…
Erhebung öffentlich zugänglicher Daten zulässig
Archivalia (Archivrecht) / http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080310_1bvr238803.html Das Bundesverfassungsgericht hat seine entsprechende jüngere Rechtsprechung fortgeführt, siehe http://archiv.twoday.net/stories/4739853/ Werden Daten, die aus im Aus…
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BVerfG lässt Online-Durchsuchung nur unter engen Voraussetzungen zu
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das BVerfG hat heute sein Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen gefällt. Grundsätzlich hält das Gericht derartige Durchsuchung für zulässig, allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen. Das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, d…
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Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Gemäß § 15 UrhG hat alleine der Urheber eines Werkes das Recht, ob und wie sein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. § 19 a UrhG definiert das öffentlich Zugänglichmachen als das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlich…
Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchungen nur in engen Ausnahmefällen zulässig - Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370 und 1 BvR 595/07 mit dem Thema Online-Durchsuchungen befasst und die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet…
