StA Wuppertal verweigert die Arbeit gegen Filesharer

heise berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal Anzeigen von Rechtsanwaltskanzleien gegen Filesharer nicht mehr bearbeitet. Grund ist nicht etwa die einstweilige Verfügung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die StA Wuppertal steht auf dem Standpunkt, dass die Ermittlungen bereits im Kern unverhältnismäßig seien, da keine finanziellen Interessen der Filesharer vorlägen. Die Staatsanwaltschaft will sich damit nicht zum Handlanger der Musikindustrie für ihre zivilrechtlichen Klagen machen.

Damit spricht nun endlich auch eine Staatsanwaltschaft endlich aus, dass die aktuelle Methode untragbar ist. Die Staatsanwaltschaft, die in Nordrhein-Westfalen chronisch überlastet zu sein scheint, wird dadurch eine Menge Arbeit los und kann…

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Themen: Internet , Filesharing , Auskunftsanspruch , Staatsanwaltschaft
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 27. März 2008 auf http://www.medien-gerecht.de.

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