StA: Ratz fatz Kopf ab

Eine Geschichte wie aus dem Lehrbuch (für Mandanten, wenn es das denn gäbe):

Ein älterer (60) Verkehrsteilnehmer (wahrscheinlich Typ Autofahrer mit Hut) zeigt jüngeren (40) Mercedesfahrer an wegen angeblicher Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr. Die Personenbeschreibung ist schon eher schlecht bis unzutreffend.

Polizei ermittelt die Fahrzeughalterin, eine GbR, und schickt dieser einen Zeugenfragebogen mit der Bitte um Benennung des verantwortlichen Fahrers und gleichzeitiger Belehrung über Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte (§§ 52, 55 StPO).

Der Gesellschafter der GbR, der den Mercedes gefahren hat, ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und sieht zum Schweigen keinen Anlass. Er teilt kurz und präzise mit, er sei der Fahrer gewesen. Im Übrigen sei die Anschuldigung unzutreffend, es habe weder eine Beleidigung noch eine Nötigung gegeben. Es steht also Aussage gegen Aussage, weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich.

Die Polizei denkt jedenfalls noch über weitere Ermittlungen nach und gibt den Vorgang an die StA ab. Diese wiederum macht sich offensichtlich überhaupt keine weiteren Gedanken und beantragt ungerührt Strafbefehl über immerhin 35 Tagessätze zu je 100.- Teuro, insgesamt also mal eben 3.500.- Teuro, den das zuständige Amtsgericht ebenso ungerührt erlässt.

Und die Moral von der Geschicht? Reden ist Silber, in diesem Falle immerhin 3.500.- Silberlinge. Schweigen wäre Gold gewesen, wenn man z.B. es schlicht auf eine Fahreridentifizierung hätte ankommen lassen und dann ggf. noch den Beifahrer des Beschuldigten als Gegenzeugen benannt hätte - falls dieses dann überhaupt noch erforderlich gewesen wäre.

Also noch einmal, liebe (eventuelle) Mandanten: Falls die Polizei Fragen hat und auch nur irgendeine Beteiligung an dem in Rede stehenden Sachverhalt in Frage kommt: Schweigen, Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen, dann Weiteres - aber auch erst dann!

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Themen: Anwalt , Amtsgericht , Rede , Gold , Mercedes

Erschienen 29. September 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

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