StA-Plädoyer im Aktenvortrag
Ein (Ex-)Kollege erzählte mir neulich, von ihm wurde in der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen im strafrechtlichen Aktenvortrag ein staatsanwaltliches Plädoyer zum Abschluss einer Hauptverhandlung verlangt. Zumindest in NRW soll diese Aufgabenstellung brandneu sein. Also: Aufgepasst (vor allem die Referendare, die nicht bei der Staatsanwaltschaft waren)!
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Aktenvortrag-Übungsliteratur
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