StA-Plädoyer im Aktenvortrag

Ein (Ex-)Kollege erzählte mir neulich, von ihm wurde in der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen im strafrechtlichen Aktenvortrag ein staatsanwaltliches Plädoyer zum Abschluss einer Hauptverhandlung verlangt. Zumindest in NRW soll diese Aufgabenstellung brandneu sein. Also: Aufgepasst (vor allem die Referendare, die nicht bei der Staatsanwaltschaft waren)!

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Erschienen 20. November 2006 auf http://www.rref.de.

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