StA und Kripo Würzburg: Internationale Ermittlungsaktion gegen Scheinverbraucherschützer führt zu Verhaftungen

Den unterfränkischen Ermittlungsbehörden ist offenbar ein bedeutsamer Schlag gegen die Hintermänner kriminelle Callcenter gelungen, die bundesweit mit betrügerischen Gewinnversprechen unter Anwendung der Verbraucherschutzmasche auf Raubzug gingen.

Wie die auf dem Presseportal der bayerischen Polizei berichtet wird, wird dort seit Jahresbeginn ein Großverfahren wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betriges zum Nachteil von Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet geführt. Im Rahmen einer internationalen Aktion, an der Polizeidienststellen aus vier Bundesländern sowie Spezialeinheiten aus dem benachbarten europäischen Ausland beteiligt gewesen seien, seien nach Durchsuchungen in 24 Objekten nun auch vier Hauptverdächtige verhaftet worden.

So seien größere Geldgewinne sowie Oberklasse-Fahrzeuge versprochen worden, wobei hierfür Vorauszahlungen gefordert wurden. Selbstverständlich wurden derartige Gewinne nie ausgezahlt; das von Opfern gezahlte Geld wurde sofort auf Auslandskonten transferiert.

Opfer wurden speziell ältere Personen und insbesondere solche, die bereits massiv von unerbetener Telefonwerbung betroffen waren. Hierfür erwarben die Verdächtigen offenbar illegal Datenbestände, die zuvor bereits für andere cold calls verwendet worden waren. Sodann seien die Verdächtigen an ihre Opfer telefonisch herangetreten und hätten Schutz vor illegalen Gewinnspielanbietern, Rechtsberatung, Löschung aus illegalen Adresslisten sowie Sperrlisteneinträge offeriert. Natürlich seien auch diese Leistungen nicht erbracht worden.

Seien die Opfer später misstrauisch geworden und hätten die Entgelte nicht zahlen wollen, so seien sie mit Mahnungen, sowie der Androhung von Inkassomaßnahmen und gerichtlichen Schritten traktiert worden.

Bei den geschilderten Gewinnversprechen handelt es sich um eine spezielle Form des Vorschussbetruges, denn die ganze story von gewonnenen Mercedes-Karossierien sowie die bodenlose Heuchelei a la Verbraucherschutz dient nur der Erschleichung des Vertrauens, um an das "vorgeschossene" Geld zu kommen.

Auch hier wurden etliche Anrufe dieser Art verzeichnet. Da in einem Fall mit Recht geschickter Begründung sogar Beträge im Bereich von mehreren tausend Euro verlangt wurden, dürfte bei den Opfern, die darauf hereinfielen mit erheblichen Schadenssummern zu rechnen sein. Aufgrund der Vorkommnisse und der sich nun abzeichnenden Entwicklung wird die Kanzlei Richter Berlin zu gegebener Zeit Akteneinsicht beantragen, um für Mandanten die Geltendmachung von Ansprüchen zu prüfen.

Auch wenn damit gerechnet werden muss, dass Täter vorgeplant haben dürften, ist zu beachten, dass bei Straftaten dieser Art im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen häufig Vorsatzfeststellungen möglich sind, die dazu führen, dass Täter sich weder auf die üblichen Schuldnerschutzvorschriften berufen können und vielmehr - zu Recht - bis auf H……

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Themen: Cold Calls , Rechtsberatung , Frontpage
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 28. September 2011 auf http://www.spam-abwehren.de.

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