StA Frankfurt: Donnerschlag im Schweinestall

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in einer bisher wohl beispiellosen internationalen Großaktion einen womöglich entscheidenden Schlag gegen das international organisierte Verbrechen im Zusammenhang mit bestimmten, in den letzten Jahren aufgetretenen betrügerischen Gewinnspieldiensten geführt. Im Rahmen der Razzien, an der 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte beteiligt waren und in denen 55 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt sowie 8 Personen verhaftet wurden, sind offenbar zentrale Köpfe der so genannten Gewinnspielmafia vorläufig aus dem Verkehr gezogen worden.

Die Aktion steht im Zusammenhang insbesondere mit den unerbetenen Werbeanrufen für angeblich kostenlose Kosemetik- bzw. Benzingutscheine, auf die hin die berüchtigte Telomax GmbH über Telefonrechnungen monatlich Kleinbeträge abuchte.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte in einer Presseerklärung vom 07.02.2012 mit:

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M heute insgesamt 55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere 4 Beschlüsse in der Schweiz und 5 Beschlüsse in Österreich vollstreckt. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren. 8 Personen, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, seine „rechte Hand“ sowie der Geschäftsführer der Firma Telomax GmbH wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden dem Haftrichter vorgeführt. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial in den Durchsuchungsobjekten sichergestellt. Die Beschuldigten sollen sich eine neu ins Telekommunikationsgesetz eingefügte Vorschrift zunutze gemacht haben, wonach sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung vom Netzbetreiber eingezogen werden können. Der Forderung muss eine Dienstleistung zugrunde liegen, bei der die Vertragspartner im Rahmen einer Telefonverbindung einen Berechtigungscode vereinbart haben. Der mutmaßliche 31-jährige Kopf der Bande hat offensichtlich erkannt, dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und Betroffene somit bei der ausgewiesenen „Mehrwertdienstleistung“ nicht ohne weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug denken. Zudem werde eine Vielzahl von Telefonkunden mangels entsprechender Prüfung der Telefonrechnung den Einzug der unberechtigten Forderung nicht bemerken. Spätestens ab 22.7.2010 sollen die Beschuldigten diesen Plan umgesetzt haben. Es wurden Datensätze zumeist älterer Personen erworben. Diese Personen wurden aus Call-Centern in Pristina/Kosovo und Sofia/Bulgarien angerufen z.B. mit der Behauptung, sie h… » Vollständiger Artikel
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Themen: Verbrechen , Deutschland , Polizei , Schwerpunkt , Staatsanwaltschaft Frankfurt , Frontpage

Erschienen 8. Februar 2012 auf http://www.spam-abwehren.de.

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