StA Flensburg: Rückgewinnungshilfeverfahren gegen Betreiber der Abofalle tricky.at

Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, Tim Owesen, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

"In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte Tim Owesen, geb. am 23.12.1985 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben. Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen. Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten. Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht. Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert. Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig. Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte…

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Themen: Staatsanwaltschaft , Flensburg , Schleswig Holstein , Frontpage , Staatsanwaltschaft Flensburg
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 22. August 2009 auf http://www.spam-abwehren.de.

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