Ssuper…Tolle…Halzband… tupische simwol fon Cartier Haus
So hatte die Ehefrau des Beklagten unter seinem eBay-Mitgliedsnamen eine Halskette angepriesen, woraufhin der Beklagte als
Account-Inhaber direkt von der Markeninhaberin der Marke “Cartier” wegen Marken-, Urheber-, und Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt
wurde.
Der Rechtsstreit wurde bis vor den Bundesgerichtshof gebracht und dieser entschied schließlich, (BGH, Urteil v. 11.03.2009, Az. I ZR
114/06, zurzeit liegt lediglich eine Pressemitteilung vor) dass der Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay dafür haften kann, dass
andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen, und wies somit den Rechtsstreit
zurück an das Berufungsgericht.
Der Beklagte war durch drei Instanzen hindurch der Ansicht gewesen, er sei für das beanstandete Angebot nicht verantwortlich, weil
seine aus Lettland stammende Ehefrau sein Mitgliedskonto ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Dinge genutzt habe, so auch für
diese Auktion eines “Halzbands”.
Immerhin hatten beide vorinstanzlichen Gerichte - das Landgericht und - dem Beklagten Recht gegeben und eine Haftung
für die Handlungen seiner Ehefrau verneint, da er hiervon keine Kenntnis gehabt habe. Zu einer Prüfung der Schutzrechtsverletzungen
durch die instanzlichen Gerichte kam es dann auch gar nicht mehr.
Letztlich hatte die Markeninhaberin jedoch den längeren Atem und brachte den Rechtsstreit vor den Bundesgerichtsshof. Der BGH stellt
klar, dass eine Haftung des Account-Inhabers zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer der Tat der Ehefrau gegeben sei, - es fehle am
Vorsatz -, wohl aber eine Haftung als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht komme, da der
Beklagte nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau bzw. Dritte keinen Zugriff auf die Zugangsdaten des Kontos habe.
Der Kontoinhaber muss sicherstellen, dass kein anderer über seinen Account Waren anbietet und hierbei Rechtsverletzungen begeht. Da
der Zugriff offensichtlich nicht ausreichend ges…
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