SpyPhone: Anzeige gegen Telekom, Vodafone und Co.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat letzte Woche sechs Telekommunikationsanbieter – bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezeigt. Namentlich richtet sich die Anzeige gegen die Unternehmen BT (Germany) GmbH & Co. OHG, E-Plus Service GmbH & Co. KG, M-net Telekommunikations GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone D2 GmbH.

Vorwurf: Verstoß gegen § 97 TKG

Oben genannten Unternehmen wirft der AK Vorrat vor, gegen § 97 TKG verstoßen zu haben, indem unter anderem eingehende Telefonverbindungen sowie Ortungsdaten von Handynutzern gespeichert wurden.

Gemäß § 97 Absatz 3 TKG haben Diensteanbieter

für die Abrechnung nicht erforderliche Daten … unverzüglich zu löschen.

Wieso nun zum Zwecke der Abrechnungen irrelevante Daten trotz des Verbotes der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht im März 2010 weiterhin erhoben werden ist unklar. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen den Unternehmen Geldbußen bis zu 300.000,- Euro.

Bin ich auch betroffen?

Sofern Sie Kunde bei einem der genannten Unternehmen sind, sind Ihre Daten ebenfalls betroffen. Laut AK Vorrat protokollieren die erwähnten Anbieter von wem man angerufen wird, obwohl diese Daten unter keinem Gesichtspunkt für Abrechnungszwecke relevant sein können. Die Speicherdauer im Einzelnen:

BT Germany: 180 Tage Hansenet: 180 Tage Vodafone / vormals Arcor: 92 Tage E-Plus: 90 Tage T-Mobile: 30 Tage Teléfonica o2: 30 Tage Vodafone D2: 7 Tage Deutsche Telekom: speichert keine eingehende Telefonverbindungen

Darüber hinaus speichern Teléfonica…

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Themen: Datenschutz , Bundesverfassungsgericht , Deutsche Telekom , Vorratsdatenspeicherung , Sms , Ohg , Arbeitskreis , Vodafone , Skandal , Arcor , Hansenet , Verbindungsdaten , Diensteanbieter , Standortdaten , Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , "cyber"-abwehrzentrum , E-plus , Speicherdauer , Telefónica , Tk-anbieter

Erschienen 26. September 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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