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Sprechschein: Nur zwei Küsse pro Besuch

am 23.05.2007 von Vier Strafverteidiger

Wer einen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt besuchen will, braucht eine Erlaubnis des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft. Dieser so genannte Sprechschein, der dem Besucher ausgestellt wird, enthält natürlich auch “Wichtige Hinweise und Bestimmungen“:

Zur Begrüßung und zur Verabschiedung ist das Handreichen …

Faule Staatsanwältin, desorganisierte Justiz

kanzlei-hoenig.info / Um einen Untersuchungsgefangenen besuchen zu können, benötigt auch ein Verteidiger eine Besuchserlaubnis der Staatsanwaltschaft, solange er noch nicht beauftragt wurde. Wir haben also bei der Staatsanwältin angerufen und darum gebet…

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen

kanzlei-hoenig.info / gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt Der seit 1998 inhaftierte Beschwerdeführer wurde im Jahr 2003 in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt. Dadurch verlor er einen fünf Jahre lang innegehabten Arbeitsplatz. Die…

Playstation 2 gefährdet die Sicherheit

Vier Strafverteidiger / Die Justizvollzugsanstalt lehnte den Antrag eines Gefangenen ab, ihm den Kauf einer Spielkonsole “Playstation 2” zu genehmigen. Begründet wurde dies damit, daß die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet werde. Die…

Der Zugang zu dieser Website ist Anwälten ausdrücklich untersagt!

Willkommen bei joora.de / Liebe Leserinnen und Leser! Ein sehr schönes Impressum hat ein Kollege im Internet gefunden - vergleichbar mit dem Schild: Betteln und Hausieren verboten! Fraglich ist nur, ob durch die Formulierungen - “für Anwälte untersagt” und ande…

Gutscheine in Apotheken sind tabu

Rechtblog / Das Handelsblatt berichtet in seiner Online Ausagbe vom 14.01.2006 über eine Entscheidung im Wettbewerbsrecht: Das Oberlandesgericht Köln hat einer Apotheke folgende Werbung untersagt: Bei Rezepteinreichung wird ein Gutschein über dre…

Scharfe Regeln

Jurabilis / Das neue Juracity-Blog (Recht für Alle!) hat interessante Nutzungsbedingungen:Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und/oder Teilbereiche dieser Website, soweit es nicht ausdrücklich gestattet ist, sowie das vollständige oder teilwei…

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C. R. Hoenig, W. Siebers, B. Eickelberg, K. Rueber

Die Vier Strafverteidiger schreiben in diesem Weblog über ihre Erfahrungen als Strafverteidiger.

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