Sprachunkenntnis schützt vor Fristablauf nicht
am 28.07.2006 von strafprozess
Aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts (1P.232/2006 vom 03.07.2006):
Aus dem angefochtenen Entscheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer zwar keinen Verteidiger, aber einen Übersetzer hatte. Er lebte damals seit rund zwei Jahren in der Schweiz, weshalb das Obergericht von ersten Erfahrungen mit der hiesigen Kultur und Sprache ausgehen durfte. Der Vorhalt, der Beschwerdeführer hätte sich nach Empfang des Strafbefehls bei Verständnisschwierigkeiten bei den Behörden oder in seinem persönlichen Umfeld erkundigen sollen, erscheint nicht übermässig streng. Allein der Umstand, dass dem Beschwerdeführer nach kantonalem Recht ein amtlicher Verteidiger zugestanden wäre, reicht für einen Anspruch auf Fristwiederherstellung wegen Sprachunkenntnis nicht aus (E. 3.4).Das Urteil vermag mich deshalb nur bedingt zu überzeugen, weil der Beschwerdeführer im Strafbefehlsverfahren offenbar Anspruch auf einen amtlichen Verteidiger gehabt hätte. Ist die unterlassene Einsprache auf die fehlende Verteidigung zurückzuführen, was wohl angenommen werden darf, könnte der Strafbefehl sogar nichtig sein. Dies wäre m.E. zu bejahen, wenn es sich um einen Fall notwendiger Verteidigung gehandelt hätte.
Die Härte des Bundesgerichts vermag wohl auch der milde Kostenentscheid nicht zu kompensieren:Dem Gesuch kann mangels Erfolgsaussichten nicht stattgegeben werden (Art. 152 OG). Aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles ist aber auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr zu verzichten (Art. 154 OG).
Kein Anwalt der ersten Stunde im Thurgau
strafprozess / Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts (1P.556/2006 vom 25.01.2007) besteht kein verfassungsmässiger Anspruch auf die Anwesenheit des Verteidigers bei einer polizeilichen Einvernahme: Soweit der Beschwerdeführer behauptet, aus Art. 32 Abs. 2 BV…
Amtlicher Verteidiger oder unentgeltlicher Rechtsbeistand?
strafprozess / Der Kassationshof hebt ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn als willkürlich auf (Urteil 6A.36/2006 vom 27.06.2006). Der Beschwerdeführer hatte in einem SVG-Administrativverfahren einen amtlichen Verteidiger statt einen unentgel…
Kein Widerruf des Einspracheverzichts
strafprozess / Wer verspricht, auf die Einsprache gegen einen Strafbefehl zu verzichten, kann nach einem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (1P.409/2006 vom 14.08.2006) darauf grundsätzlich nicht zurückkommen. Dies gilt selbst dann, wenn das anwend…
Zinsverlust auf beschlagnahmten Vermögenswerten
strafprozess / Das Bundesgericht hebt ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs auf (BGE 1P.93/2006 vom 25.04.2006). Das Obergericht hatte dem freigesprochenen Beschuldigten wohl die beschlagnahmte Summe von 200,145…
Ermessen des Strafverteidigers oder ungenügende Verteidigung?
strafprozess / Nebst dem richterlichen Ermessen gibt es auch ein anwaltliches, was das Bundesgericht in einem heute online gestellten Entscheid ausdrücklich festhält (6B_340/2007 vom 26.07.2007). Ein zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilter Drogendelinquent b…
Verwertbarkeit anonymer Zeugenaussagen
strafprozess / In einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid hat das Bundesgericht eine Verurteilung kassiert, die (auch) auf der Aussage eines anonymen Zeugen basiert hatte (BGE 1P.61/2006 vom 25.04.2006). Im Verfahren gegen den Beschw…
Von 8 über 6 und 5 auf wieviele Monate?
strafprozess / Das Bundesgericht musste sich erneut mit Beschwerden gegen ein zuvor bereits kassiertes Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau beschäftigen. Es hebt auch den zweiten Entscheid des Obergerichts auf (Urteil 6P.95/2006 vom 08.08.2006). Dieses hatte…
1 BvR 155/98 vom 22.06.2007
BVerfG / Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer, dass der Beschwerdeführerin zu 1, der ledigen Mutter des Beschwerdeführers zu 2, gegen den Vater des Beschwerdeführers zu 2 kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt über einen Zeitraum v…
