Sprachkurs für Gesetzesauslegung
am 07.04.2006 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
Der Kollege Eickelberg berichtet hier über die rekordverdächtigen Beschwerdebearbeitungszeiten im Landgerichtsbezirk Dessau. Ein Kollege formulierte vor einigen Tagen: Die Schnecken des Ostens.
Da fällt mir wieder einmal auf, dass in der Justiz die Regelung des § 306 II StPO geflissentlich ignoriert wird. Obwohl Auslegungen von Gesetzen gegen ihren Wortlaut unzulässig sind, insbesondere zu Lasten der Beschuldigten, wird hier plötzlich eine angebliche Sollvorschrift konstruiert, obwohl das mit dem Wortlaut schlicht unvereinbar ist.
Verteidiger sollten den Wortlaut des § 306 II StPO nicht nur kennen, sondern die Einhaltung dieser Frist unter Hinweis auf den Wortlaut der Norm immer wieder einfordern.
Und wer die Formulierung …
Vollmachtsdiskussion hoffentlich ade
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Seit Jahren versuchen betonierte Quadratschädel, zu behaupten, ein Verteidiger müsse seine Bevollmächtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zur Akte nachweisen. Sie behaupten das gegen die völlig unbestrittene Meinung in obergerichtli…
Mal wieder § 145 a StPO
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Wahrer Rechtssinn c. Wortlaut
strafprozess / Im eben zitierten Entscheid (BGE 6P.121/2005 vom 01.12.2005) musste sich der Kassationshof auch zur Auslegung einer Bestimmung der StPO/SO auseinandersetzen. Dabei stellte er fest, dass § 199 Abs. 1bis StPO SO willkürfrei auch auf die Einziehung n…
Weichkeks!
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Die anwaltliche Absicherung
VollMachtsBlog / In einer Bußgeldsache entspinnt sich gerade eine lustige Korrespondenz mit der StA Potsdam, welche kurz und bündig schrieb: „In obiger Sache wird um Übersendung einer Vollmacht gebeten.” Antwort per Rückfax - ebenso kurz: „Ordnungsgem…
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“Keine unfreie Rücksendung” ist unzulässig
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Jedermann-Festnahmerecht schon bei dringendem Tatverdacht?
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