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Sprachkurs für Gesetzesauslegung

am 07.04.2006 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Der Kollege Eickelberg berichtet hier über die rekordverdächtigen Beschwerdebearbeitungszeiten im Landgerichtsbezirk Dessau. Ein Kollege formulierte vor einigen Tagen: Die Schnecken des Ostens.
Da fällt mir wieder einmal auf, dass in der Justiz die Regelung des § 306 II StPO geflissentlich ignoriert wird. Obwohl Auslegungen von Gesetzen gegen ihren Wortlaut unzulässig sind, insbesondere zu Lasten der Beschuldigten, wird hier plötzlich eine angebliche Sollvorschrift konstruiert, obwohl das mit dem Wortlaut schlicht unvereinbar ist.
Verteidiger sollten den Wortlaut des § 306 II StPO nicht nur kennen, sondern die Einhaltung dieser Frist unter Hinweis auf den Wortlaut der Norm immer wieder einfordern.
Und wer die Formulierung …

Vorher bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

» Vollmachtvorlage im Loch Ness

» Knastbesuche eines Reporters

» Lügt Schröder?

» Freispruch für Autofahrer beim Amtsgericht Braunschweig

» Verbrüderung mit vermeintlichen Opfern


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RA Werner Siebers

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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