Splendid Film GmbH lässt über Kanzlei Sasse & Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Deadheads abmahnen
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der GmbH Urheberrechtsverstöße infolge der illegalen Verbreitung des geschützten Filmwerkes
Deadheads in sogenannten “Online-Tauschbörsen” ab.
Falls Sie abgemahnt wurden, fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der beigefügte vorformulierte
Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende, nachteilige Konsequenzen haben.
Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet verzichtet werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben
wir bereits zahlreichen …
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