Spitzensticheleien – Oberarzt klagt gegen Chefarzt auf halbe Million Schadensersatz wegen Mobbing
click
Das LAG Hamm verhandelt am 25. Juli 2011 [AZ - Termin: 25.07.2011, 10.00 Uhr, 3] einen
Rechtsstreit, in welchem ein gegen den
Ansprüche auf wegen Mobbings aus folgendem Sachverhalt geltend
macht:
Der 61 Jahre alte Kläger ist seit 1987 in einem in Lünen beschäftigt. Der Kläger bewarb sich im Jahr 2001 erfolglos auf die der Neurochirurgischen Klinik, die jedoch
dem beklagten Chefarzt übertragen wurde. Erste erhob der Kläger im März 2003 gegen den Beklagten. Der Kläger war danach in
psychiatrischer Behandlung und für längere Zeit arbeitsunfähig.
1.
Im Jahr 2004 verklagte er zunächst erfolglos in erster und zweiter Instanz seine Arbeitgeberin u. a. mit dem Antrag, den Chefarzt zu
entlassen und zu zahlen.
Nachdem das BAG das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben hatte, schloss der Kläger mit der Arbeitgeberin einen Vergleich,
danach war der Kläger seither im medizinischen Controlling eingesetzt.
2.
Schadenersatzansprüche gegen den Chefarzt wurden in dem Vergleich allerdings nicht ausgeschlossen, diese Ansprüche verfolgt der
Kläger nun im vorliegenden Verfahren mit der Behauptung, er sei durch eine Vielzahl von Übergriffen des Beklagten psychisch erkrankt
und arbeitsunfähig geworden. Dadurch habe er erhebliche Einkommenseinbußen erlitten. Der Kläger begehrt die Zahlung von etwa einer
halben Million Euro als Schadensersatz.
Der beklagte Chefarzt wendet ein, er habe sich nicht pflichtwidrig verhalten. Zwar sei es teilweise zu Auseinandersetzungen und
Verstimmungen gekommen, was aber allein darauf zurückzuführen sei, dass der Kläger ihn als Chefarzt und Vorgesetzten mit
Weisungsbefugnis nicht habe akzeptieren wollen.…
»
Vollständiger Artikel