Zahl der Anwälte in Rheinland-Pfalz erreicht neuen Rekord
RRef.de | 3. November 2005 — Eine Rekordzahl von 4.260 Rechtsanwälten verzeichnet das Justizministerium Rheinland Pfalz in dem Bundesland. Damit sind 70 Prozen…
"Eine moderne Justiz zeichnet sich dadurch aus, dass über die ausschließlich in Gerichtsverfahren möglichen Regelungsmöglichkeiten hinaus Wege eröffnet werden, Konflikte nicht nur zu regeln, sondern auch zu lösen. In Rheinland-Pfalz wird in vielen Bereichen ein besonderer Wert auf außergerichtliche Streitschlichtung gelegt. Im Strafrecht bietet der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen. Seit Einführung des TOA im Jahr 1997 hat sich die Zahl dieser Verfahren in Rheinland-Pfalz kontinuierlich erhöht. Im bundesweiten Vergleich belegt Rheinland-Pfalz einen Spitzenplatz", unterstrich Justizminister Heinz Georg Bamberger heute bei der Berichterstattung im Ministerrat zum Sachstand bezüglich des TOA und dessen weiteren Perspektiven in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2008 wurden in Rheinland-Pfalz bei 3.844 Strafverfahren ein TOA durchgeführt. Dies ist eine Steigerung um 642 Verfahren gegenüber dem Vorjahr. Die Konfliktparteien konnten sich dabei in 49 Prozent der Verfahren auf einen Ausgleich verständigen. "Die bisherige stetige Steigerung der TOA -Verfahren in Rheinland-Pfalz beruht auch darauf, dass auf diese Verfahrensmöglichkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung gesondert hingewiesen wird. Dieses Thema wird sowohl in der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, im Rahmen der Tagungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) als auch auf Tagungen der Deutschen Richterakademie sowie des landeseigenen Fortbildungsprogramms behandelt", betonte der Minister. An Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldleistungen wurden 2008 in Rheinland-Pfalz von den Tätern 561.133 € an die Opfer gezahlt, das sind 249.107 € mehr als im Vorjahr. "Der TOA ist mehr als Schadenswiedergutmachung. Er zielt auf eine umfassende Stärkung der Opferbelange. Von besonderem Vorteil ist, dass das Opfer einer Straftat nicht auf eine Rolle als Zeuge im Strafverfahren reduziert und mit der Tatverarbeitung allein gelassen wird. Vielmehr kann das Opfer dem Täter seine Gefühle wie Wut und Empörung deutlich machen. Der Täter erkennt im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs unmittelbar, welche Auswirkungen seine Tat auf das Opfer hatte. Der TOA fördert damit in hohem Maße den Rechtsfrieden. Deswegen wird die Landesregierung den TOA auch weiterhin vorantreiben und fördern", so Bamberger abschließend. Hintergrundinformationen: Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) will zwischen Tätern und Opfern einer Straftat vermitteln und im Idealfall eine Versöhnung zwischen den Bete…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Februar 2010 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.
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