Für V-Leute gilt der „Spitzelsteuersatz”
Handakte WebLAWg | 21. Juni 2006 — Honorare für Spitzel der deutschen Geheimdienste werden steuerlich begünstigt. Der Spitzelsteuersatz liegt deutlich unter dem…
In Deutschland gibt es tatsächlich einen Spitzelsteuersatz. V-Leute der Geheimdienste zahlen gerade mal pauschal zehn Prozent Einkommenssteuer, berichtet das Handelsbatt.
Damit dürfte Spitzeltätigkeit in Deutschland zu den lukrativsten Einkommensquellen zählen. Denn schon der Eingangssteuersatz liegt bei 15 Prozent. Die Bundesregierung begründet den günstigen Tarif mit dem Hinweis, Spitzel könnten ja kaum Werbungskosten geltend machen. Sonst wäre…
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