Spielfilm “Rohtenburg” nun endgültig verboten

Letztens berichtete ich bereits darüber, dass der Film “Hostel 2 - Extended Version” wegen extremer Gewaltdarstellung gem. §131 StGB beschlagnahmt wurde.

Nun hatte sich das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 17.06.2008 (AZ: 14 U 146/07) mit dem Spielfilm “Rohtenburg” von Regisseur Martin Weisz auseinanderzusetzen.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

“Mit einem am 17.6.2008 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Kassel bestätigt, mit der auf Antrag des als “Kannibale von Rotenburg” bekannt gewordenen Klägers die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des von der Beklagten produzierten Spielfilms “Rohtenburg” untersagt wurde.” (via)

Der Senat bestätigte insoweit seine am 3.3.2006 vorausgegangene Entscheidung (AZ: 14 W 10/06) im Eilverfahren.

In den Gründen heißt es unter anderem:

“Nach übereinstimmender Ansicht des Landgerichts und des zuständigen 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts werde der Kläger durch die Aufführung des Films in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch wenn der Kläger wegen der in dem Film aufgegriffenen Handlungen mittlerweile wegen Mordes verurteilt wurde, müsse er es nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden, indem er vom Publikum zweifelsfrei als dessen Hauptfigur erkannt werden könne. Die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit, auf die sich die Beklagte berufe, müsse in diesem Fall nach Abwägung aller Umstände gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.” (via)

Bisher ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde.

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Themen: Frankfurt , Stgb , Verbot , Rechtsschutz , Olg Frankfurt , Regisseur , Rohtenburg

Erschienen 24. August 2008 auf http://it-recht-blog.de.

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