Spielfilm “Rohtenburg” nun endgültig verboten
Letztens berichtete ich bereits darüber, dass der Film “Hostel 2 - Extended Version” wegen extremer Gewaltdarstellung gem. §131 StGB
beschlagnahmt wurde.
Nun hatte sich das OLG in seinem Urteil vom
17.06.2008 (AZ: 14 U 146/07) mit dem Spielfilm “Rohtenburg” von Martin Weisz auseinanderzusetzen.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
“Mit einem am 17.6.2008 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Kassel bestätigt, mit der auf
Antrag des als “Kannibale von Rotenburg” bekannt gewordenen Klägers die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des von der Beklagten
produzierten Spielfilms “Rohtenburg” untersagt wurde.” (via)
Der Senat bestätigte insoweit seine am 3.3.2006 vorausgegangene Entscheidung (AZ: 14 W 10/06) im Eilverfahren.
In den Gründen heißt es unter anderem:
“Nach übereinstimmender Ansicht des Landgerichts und des zuständigen 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts werde der Kläger durch
die Aufführung des Films in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch wenn der Kläger wegen der in dem Film aufgegriffenen
Handlungen mittlerweile wegen Mordes verurteilt wurde, müsse er es nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden,
indem er vom Publikum zweifelsfrei als dessen Hauptfigur erkannt werden könne. Die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit, auf die
sich die Beklagte berufe, müsse in diesem Fall nach Abwägung aller Umstände gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers
zurücktreten.” (via)
Bisher ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde.
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