Spieglein, Spieglein an der Wand...

Es ist wohl nichts Ungewöhnliches, dass Sitzungsvertreter und Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft sich gerne hinter ihrer Behörde verschanzen. Dass was sich nun jedoch in einem Xten Verhandlungstermin zutrug, war ein Stück aus dem Tollhaus. Ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft begründete die Verweigerung, einen prozessverkürzenden Antrag zu stellen, mit dessen Stellung an sich alle Verfahrensbeteiligten gerechnet hatten und allseits davon ausgegangen worden war, zum Ende zu kommen, damit, dass dies mit dem Dezernenten so abgesprochen sei. Nein, es war keine Referendarin und auch kein Referendar, es war ein Mensch mit zwei Staatsexamen, mutmaßlich sogar mit zwei Prädikatsexamen. Wenn man sich nun noch vor Augen führt, dass die Staatsanwaltschaft seit dem letzten Anlauf das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen, 9 Monate Zeit hatte, sich Gedanken darüber zu machen und auch die Entscheidungsgrundlage bereits seit mehreren Verhandlungstagen allen Verfahrensbeteiligten restlos bekannt war, stellt sich die berechtigte Frage, was soll das? Zweifelhaft ist ebenso, dass entsprechender Sitzungsvertreter auch nach dem XtenVerhandlungstag nicht in der Lage schien, eine vernünftige Vorbereitung zu gewährleisten. Es stellt sich also mal wieder die Frage, ob die heute gewählten Auswahlkriterien für die Einstellung in den öffentlichen Dienst, wirklich noch zielführend sind.

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Themen: Staatsexamen , Mensch

Erschienen 20. November 2009 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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