Spieglein, Spieglein an der Wand, wer schreibt die merkwürdigste Abmahnung im ganzen Land?

Ein Kollege meint, er müsse den Betreiber eines Bodybuilding-Forums abmahnen, weil sich bei dem ein Nutzer als Pseudonym einen Begriff ausgesucht hat, der als Marke für Rechtschutzversicherungen angemeldet ist. Interessanterweise vermeidet er in seinem Abmahnschreiben dann auch jede Ausführung zur kennzeichenmäßigen Benutzung der Marke. Stattdessen leitet er seinen Anspruch offenbar aus einem UWG-Paragraphen her, den es in der Form seit...



Quelle: DPMS INFO (13. Juni 2005)

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Themen: Uwg , Pseudonym , Bodybuilding
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 13. Juni 2005 bei http://oby.de.

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