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Spickmich.de - Stellungnahme der bayerischen Datenschützer

am 31.01.2008 von Telemedicus

Eine Antwort auf das Gutachen der bayerischen Datenschutzbehörde zu Spickmich.de

Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in einem heute veröffentlichten Gutachten. Anders als das OLG Köln im November (Telemedicus berichtete) hält die Behörde die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer für höherrangig gegenüber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Die Stellungnahme der bayerischen Behörde ist eher ein politisches Statement …

Spickmich.de: Benotung von Lehrern im Internet zulässig

Telemedicus / „Sexy“, „cool und witzig“ oder „menschlich“ – Lehrer auch künftig auf dem Prüfstand Die Benotung von Lehrern mit Hilfe des Internetportals Spickmich.de ist nach Ansicht des LG Kölns (AZ 28 O 263/07) vom Grundrecht auf Meinungsf…

Bayer. Datenschutzbehörde: Spickmich.de verletzt geltendes Datenschutzrecht

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich hat im Rahmen des gestrigen Europäischen Datenschutztages eine datenschutzrechtliche Einschätzung (PDF) zum Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de veröffentlicht.Das In…

OLG Köln entscheidet über spickmich.de: Das Urteil im Volltext

Telemedicus / Das OLG Köln hat heute sein Berufungsurteil über das Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de verkündet. Wie bereits die Pressemeldung des Gerichts erahnen ließ, entschieden die Kölner Richter zu Gunsten der Betreiber: Die Bewertung von Lehrern…

Wochenrückblick: Lobby Control, EuGH, Skype-Überwachung

Telemedicus / +++ Ex-Kanzler Schröder mahnt ab +++ EuGH: Urheberrecht darf Datenschutzrecht nicht untergraben +++ Bayern: Überwachung von Skype-Telefonaten? +++ BVerfG klärt Zuständigkeit zur Vorratsdatenspeicherung +++ Spickmich.de - Stellungnahme de…

Mal wieder: OLG Köln entscheidet über spickmich.de

Telemedicus / Langsam dürfte es für Kölner Richter zur Routine werden: Das OLG Köln hat gestern wieder einmal über das Lehrerbewertungsportal spickmich.de entschieden. Wie bereits in einigen anderen Verfahren sah sich eine Lehrerin durch die Veröffentli…

Benotung von Lehrern bleibt erlaubt

RA-Blog / Das OLG Köln wies heute die Berufung einer Gymnasial-Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, welche per einstweiliger Verfügung den Betreibern des Internet-Portals spickmich.de untersagen lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen zu v…

Wochenrückblick: Zensur, GEZ, Spickmich.de

Telemedicus / +++ Affiliate-Haftung: American Airlines verklagt Google +++ Youtube startet Video-Werbung +++ Medienaufsicht prüft Schleichwerbung in Pokersendungen +++ Streit ums Wort: GEZ mahnt Portalbetreiber ab +++ Schon wieder: Spickmich.de gewinnt v…

Spickmich.de: Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln

Telemedicus / Das OLG Köln hat über die Berufung einer Lehrerin in der Sache „spickmich.de“ verhandelt. Die Lehrerin hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG Köln eingelegt. Diese hatte damals dem Betreiber des Lehrerbewertungs-Portals…

Benotung von Lehrern im Internet rechtens

blog ::: medienrecht-informationen / Schüler dürfen ihre Lehrer benoten. Und zwar nicht nur im privaten Pausengespräch, sondern auch öffentlich im Internet. Das hat das Landgericht Köln (Urteil v. 11.07.2007, Az.: 28 O 263/07) in Bezug auf www.spickmich.de ent…

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