Spickmich.de – Start zur nächsten Runde vor dem Landgericht Köln
am 08.01.2008 von http://www.kriegs-recht.de
Die Rechtsstreitigkeiten um die Bewertung von Lehrern auf dem Internet-Portal Spickmich.de gehen in die nächste Runde: nachdem das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Köln einen Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Betreiber des Portals ins Leere haben laufen lassen, erhoben zwei Lehrerinnen nun Klage – der Termin für die mündliche Verhandlung ist für den kommenden Mittwoch angesetzt.
In dieser Klage geht es nun zwar erneut um die gleichen Rechtsfragen wie im vorhergehenden Verfahren im Einstweiligen Rechtschutz – siehe hierzu diesen Beitrag –, doch kann „der Sachverhalt (…) in dem anstehenden Zivilprozess intensiver ermittelt werden als bei einem einstweiligen Vermittlungsverfahren“, wie der Gerichtssprecher des LG Köln Dirk Eßer hervorhebt.
Es bleibt spannend, ob die Klage gegen Spichkmich.de erfolgreicher sein wird als das Einstweilige Verfügungsverfahren – aus der Begründung der bisherigen Entscheidungen der Kölner Richter lässt sich allerdings wenig zu Gunsten der Lehrerinnen herauslesen.
Ohnehin dürfen diese Verfahren nicht mit der Frage nach der so genannten “Forenhaftung” verwechselt werden, also der Frage nach der Haftung eines Webseitenbetreibers für fremde Inhalte auf seinen Seiten. In den Spickmich-Verfahren geht es bislang um die Verantwortlichkeit der Betreiber für „ihre eigene Plattform“ und eher die grundsätzliche Zulässigkeit von Spickmich.de - und nicht um von Dritten darauf eingestellte Inhalte (im Detail mehr dazu hier). Weil so genannte Bewertungsplattformen allerdings immer populärer werden, kommt den Urteilen in Sachen Spickmich.de jedoch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu.
Auch DPA, die Deutsche Presse-Agentur, hat bereits eine Meldung zur anstehenden …
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