spickmich(.de) oder nicht?
am 27.02.2008 von BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE
Auch Schüler greifen zur Benotung und machen vor dem Internet nicht Halt. Doch kann es zulässig sein, Lehrer auf einer Website wie spickmich.de öffentlich zu benoten? Die Kölner Richter hatten über einen Unterlassungsantrag einer Lehrerin zu entscheiden, welche die öffentliche Bewertung ihrer Person nicht auf sich sitzen lassen möchte.
Eine Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn ging gerichtlich gegen die drei Kölner Betreiber des Internetforums "spickmich.de" vor. Auf der betreffenden Internetseite können Schüler Schule und Lehrer mit verschiedenen Noten beurteilen. Dabei stehen die Bereiche zur Ausstattung der Schule, das Schulgebäude selbst , aber auch der "Party- oder Flirtfaktor" der Schule zur Diskussion. In der Rubrik "Lehrerzimmer" können wiederum die einzelnen Lehrer bewertet werden. Es stehen u.a. Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten" etc. zur Verfügung.
Die Lehrerin machte die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend, da sie sich durch die Benotung einiger Schüler verunglimpft fühlt. Sie wurde mit der Gesamtnote 4,3 bewertet. Sie beantragte daher den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens im Internet und der von ihr unterrichteten Fächer.
Die Richter urteilten jedoch, dass die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt sein soll, da diese vom …
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