Spickmich.de: Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln
am 08.11.2007 von Telemedicus
Das OLG Köln hat über die Berufung einer Lehrerin in der Sache „spickmich.de“ verhandelt. Die Lehrerin hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG Köln eingelegt. Diese hatte damals dem Betreiber des Lehrerbewertungs-Portals spickmich.de recht gegeben.
Bei spickmich.de können Lehrer in verschieden Kategorien benotet werden. Die Namen der Lehrer werden von den Nutzern, also den entsprechenden Schülern, eingepflegt. Die Lehrerin fühlte sich durch die Veröffentlichung ihres Namens und die Benotung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und erwirkte eine einstweilige Verfügung, die jedoch vom LG Köln aufgehoben wurde (wir berichteten).
Am 6. November fand nun die mündliche Verhandlung zu der Berufung der Lehrerin statt. Dabei zeichnete sich offenbar ab, dass zwar auch das OLG Köln dazu tendiert, dem Internetportal recht zu geben, das Gericht jedoch auch die Revision durch den BGH nicht ausschließt. So …
OLG Köln entscheidet über spickmich.de: Das Urteil im Volltext
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Spickmich.de: Lehrer brauchen Hilfe?!
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OLG Köln: spickmich.de hat gute Chancen in der Berufung
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Spickmich.de: Das Urteil im Volltext
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Lehrer, Schüler, Betreiber: Streitgespräch um spickmich.de
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Spickmich.de: Das aktuelle Urteil im Volltext
Telemedicus / Die aktuelle Entscheidung des LG Köln zum Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de (Urt. v. 22.08.2007, Az. 28 O 333/07) ist nun online verfügbar. Wie bereits vor wenigen Wochen, hatte eine Lehrerin versucht, eine einstweilige Verfügung gegen das…
