Spickmich gewinnt erneut - Erfolg auch vor dem Landgericht Duisburg

Nach dem Erfolg im Verfahren gegen eine Gymnasiallehrerin vor dem Landgericht Köln haben die Betreiber des Schülerportals Spickmich nun auch die Klage einer Realschullehrerin vor dem Landgericht Duisburg abwehren können.

Am 12. März hatte das Landgericht in Duisburg die Klage zunächst verhandelt, heute wurde das Urteil verkündet: wie sich in der Verhandlung schon abzeichnete, sieht auch das Duisburger Landgericht die Bewertungsplattform, auf der Schüler ihre Lehrer benoten können, nicht als unzulässig an. Ruhe wird bei Spickmich aufgrund dieses Urteils nun allerdings nicht eintreten: zumindest die in Köln unterlegene Lehrerin hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen und wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Wie schon in Köln war auch in Duisburg beispielsweise zu diskutieren, ob Bewertungen auf Sp…

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Themen: Landgericht , Lehrer

Erschienen 18. April 2008 auf http://www.kriegs-recht.de.

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