SPG-Novelle: bei Gefahrensituation IP-Adressen für die Polizei
am 29.12.2007 von http://lehofer.at/blog/index.htmAngeblich wars ja früher auch schon so, nun wird es - mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 - jedenfalls auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: die Weitergabe von IP-Adressen durch Provider an die Sicherheitsbehörden (ohne richterlichen Auftrag oder Genehmigung), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen. Die entsprechende Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde mit BGBl I 2007/114 am 28. Dezember 2007 kundgemacht.§ 53 Abs 3a und 3b SPG lauten demnach:(3a) Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste (§ 92 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003, BGBl. I Nr. 70) und sonstigen Diensteanbietern (§ 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz - ECG, BGBl. I Nr. 152/2001) Auskunft zu verlangen über1. Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses,2. Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie3. Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war,wenn bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen und sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben benötigen. Die Bezeichnung eines Anschlusses nach Z 1 kann für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder die Abwehr gefährlicher Angriffe auch durch Bezugnahme auf ein von diesem Anschluss geführtes Gespräch durch Bezeichnung eines möglichst genauen Zeitraumes und der passiven Teilnehmernummer erfolgen. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, die Auskunft unverzüglich und kostenlos zu erteilen.(3b) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, sind die Sicherheitsbehörden zur Hilfeleistung oder Abwehr …
Handyüberwachung durch die Polizei - kein Problem in Österreich
ReH..Mo - Blog / 32 Mal pro Tag wird ein Anschlussinhaber in Österreich durchschnittlich ausgeforscht und 2 Mal pro Tag werden Handyanschlüsse überwacht oder verfolgt, wie aus einer parlamentarischen Anfrage der österreichischen Grünen hervorging (Silicon.de ber…
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Multiple Choice-Überwachung
e-comm / Welche Daten hätten wir denn gerne? Stamm-, Vermittlungs- oder Standortdaten? IMSI? Einfach ankreuzen, bei der nächsten Frage noch den passenden Rechtsgrund dazu ankreuzen und per Fax an den Telekombetreiber geschickt - so kann die Überwachung ele…
Novelle des Urheberrechts tritt zum 01.01.2008 in Kraft
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Jetzt ist es amtlich: Das TMG ist am 01.03.2007 Kraft getreten
LAWgical / Das Telemediengesetz (TMG), durch das TDG, TDDSG und der MDStV aufgehoben werden, ist am 28.02.2007 im BGBl Nr. 6 als Teil des Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste…
