Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein sog. "Eckpunktepapier" zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Kernpunkt der Bestrebungen der Bundesregierung ist es, mit Hilfe der deutschen Internetprovider den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung geht von einer unzutreffenden Grundannahme aus und enthält zudem einige unrichtige Darstellungen. 1. Standort der Server Weder in dem Eckpunktepapier noch in der Berichterstattung der Mainstreammedien wird darauf hingewiesen, dass die meisten Server, auf denen kinderpornografisches Material gehostet wird, in der EU und den USA stehen, wobei Deutschland und die Niederlande die Spitzenstellung innerhalb der EU einnehmen. Die Bundesregierung muss sich also fragen lassen, warum man nicht im eigenen Land, innerhalb der EU und auch in Kooperation mit den Behörden anderer Staaten gegen die Täter vorgeht oder zumindest gegen deren Hostprovider. Wenn die Bundesregierung mit aller Entschiedenheit vorgehen würde, wie das Eckpunktepapier Glauben machen will, dann würde sie effektive Maßnahmen ergreifen. Stattdessen hat man sich entschieden einer Öffentlichkeit, die die Hintergründe und Zusammenhänge nicht versteht, vorzugaukeln, entschlossen gegen Kinderpornografie vorzugehen. 2. Erfolge in anderen europäischen Ländern Die Behauptung der Bundesregierung, die Zugangserschwerung würde in anderen europäischen Ländern seit Jahren mit Erfolg praktiziert ist schlicht falsch. Die Analyse der Sperrlisten der europäischen Vorbilder hat vielmehr ergeben, dass nur ein geringer Bruchteil der Seiten, die auf diesen Sperrlisten geführt werden, überhaupt kinderpornografische Inhalte aufweist. Viele der Seiten sind zudem gar nicht mehr erreichbar. Aufgefallen ist in den anderen europäischen Staaten, dass es immer wieder zur Blockade legaler Websites gekommen ist, darunter so bekannte Sites wie die des W3C, von Wikipedia oder archive.org. 3. Verbreitung über kommerzielle Internetseiten Die Bundesregierung behauptet, der Großteil der Kinderpornografie würde über kommerzielle Internetseiten verbreitet. Das ist falsch. Hauptumschlagsplatz für Kinderpornografie sind im Internet sog. Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats, in denen Pädophile stärker uner sich sind und einen direkten Datenaustausch pflegen können. Das World Wide Web, auf das die Maßnahmen der Bundesregierung ausschließlich abzielt, stellt keinen wesentlichen Vertriebsweg für Kinderpornografie dar. Eine empfindliche Störung des Massenmarktes wie von der Bundesregierung beabsichtigt, ist auf diesem Wege deshalb nicht möglich. Der Ansatz der Bundesregierung ist also von vornherein falsch gewählt und dient Wahlkampfzwecken und nicht der Bekämpfung der Kinderpornografie. 4. Fehl…

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Themen: Bundesregierung , Sperrung , Blockade , Netzsperren , Sperrungsanordnung

Erschienen 26. März 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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