Speicherung von Verbindungsdaten durch Internetanbieter

Internetanbieter dürfen dynamische IP-Adressen nur so lange speichern, wie dies für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich ist. Die Speicherung der Daten mag zwar zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten oder urheberrechtlicher Ansprüche sinnvoll sein. Mangels einer gesetzlichen Grundlage ist die Speicherung derzeit aber nur bei einem konkreten Missbrauchsverdacht zulässig. Der Kläger hielt die von der Beklagten vorgenommene Speicherung der dynamischen IP-Adressen und weiterer Abrechnungsdaten wie Beginn und Ende der Nutzung und Volumen der Datenmengen angesichts des vereinbarten Pauschaltarifs für unzulässig und verlangte Unterlassung. Die hierauf gerichtete Klage hatte teilweise Erfolg. Die Speicherung einzelner Verbindungsdaten ist bei Vereinb…

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Erschienen 5. Juli 2005 auf http://bdr.twoday.net/.

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