SPD-Parteitag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung aus

Auf dem SPD-Parteitag wurde heute ein Antrag zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Man will allerdings gewisse Einschränkungen gegenüber der alten Rechtslage, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, durchsetzen.

Die SPD hält eine Speicherdauer von drei Monaten für ausreichend und angemessen. Außerdem will man verhindern, dass ein Abruf der gespeichterten Daten auch für zivilrechtliche Zwecke z.B. bei Urheberrechtsverletzungen erfolgen kann. Verhindern will man schließlich auch, dass die erhobenen Daten zur Erstellung von Bewegungsprofilen abgefragt werden.

Diese Beschlussfassung zeigt einmal mehr, dass mit der SPD, jedenfalls aus bürgerrechtlicher Sicht, nicht zu rechnen ist.

Der Beschluss wirft allerdings auch die Frage auf, wie die Erstellung von Bewegungsprofilen tatsächlich verhindert werden soll. Das funktioniert nämlich nur dann, wenn man die Speicherung von oder den Zugriff auf Standortdaten generell unterbindet. Die aktuelle Fassung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung verlangt auch gar keine Speicherung von Standortdaten. Der deutsche Gesetzgeber war mit seinem Gesetz lediglich über die Vorgaben der Richtlinie hinausgegangen.

Was die geltende Fassung der Richtlin…

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Themen: Spd , Vorratsdatenspeicherung , Verhindert , Parteitag

Erschienen 6. Dezember 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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