SPD: Kündigung bei Bagatellvergehen soll verboten werden

Wie unter anderem ad-hoc news heute berichtet, will die SPD Fraktion im Bundestag es künftig verbieten lassen, Arbeitnehmern wegen Bagatellvergehen, z.B. Entwendung von Pfandbons oder kleinen Mengen Lebensmittel, zu kündigen. Der Arbeitgeber solle in solchen Fällen zunächst einmal mit einer Abmahnung reagieren müssen, ehe eine Kündigung zulässig sein soll.

Dies wird letztlich zu zwei Dingen führen: Zum einen wird der bisher bestehende Grundsatz, dass der Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Zulässigkeit einer Kündigung führen kann, gelockert. Der Arbeitgeber muss damit auch grundsätzlich Arbeitnehmer weiter beschäftigen, denen er kein Vertrauen aufgrund eines Bagatelldeliktes mehr entgegenbringen kann. Er muss letztlich das Risiko einer erneuten, evtl. dann größeren Schädigung tragen. Dies erscheint unbillig. Soweit zur Begründung des Vorstoßes evtl. vorgetragen wird, dass ein Bagatelldelikt nicht zwingend zum Vertrauensverlust führt, wird dem zuzustimmen sein, was aber letztlich nicht zur Notwendigkeit des angestrebten Verbots führt. Denn der Arbeitgeber, der durch ein Bagatelldelikt nicht das Vertrauen in seinen Mitarbeiter verliert, der wird …

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Themen: Kündigung , Bundestag , Bagatelldelikt , Juristen , Risiko
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://kanzleiratzka.wordpress.com.

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