SPB 1 : Familie, Vermögen, Verfahren

SPB 1 ist ein klassischer zivilrechtlicher Schwerpunkt.

Den Teilnehmern wurden im Wintersemester vier Vorlesungen angeboten : Vertiefungsvorlesung Vermögensrecht (mit europäischem Vermögensrecht), Vertiefung Familienrecht, Vertiefung Internationales Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht.

Gegen Ende des Semesters konnte eine Anmeldung für ein Seminar erfolgen, angeboten waren für das jetzige Sommersemester : Seminar zum Grundstücksrecht, Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Familienrecht und ein Seminar zum Zivilverfahrensrecht, einschließlich FG.

Während das Familenrechtsseminar relativ beliebt war, gab es bei den anderen beiden Seminaren kaum Nachfrage (zumindest beim Grundstücksrecht ziemlich verständlich ).

Im Sommersemester standen den Teilnehmer folgende Vorlesungen offen :

Vertiefung Erbrecht, Vertiefung ZPO, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Internationales Familien - und Erbrecht, Kreditsicherungsrecht.

Dazu kam das gewählte Seminar.

Wie soll man den Schwerpunkt beruteilen?

Zunächst ist positiv zu sagen, dass der Schwerpunkt nicht nur von Unilehrkräften, sondern auch von "Praktikern" durchgeführt wird. RiOLG Prof. Linke und RiOLG Dr. Jurgeleit sind mit an Board.

Auch die internationale Ausrichtung ist sehr zu begrüßen, Mandanten mit Migrationshintergrund werden den Absolventen bei einer späteren zivilrechtlichen Tätigkeit hier im Ruhrgebiet häufig begegnen.

Ob das ehrgeizig klingende Ziel des SPB, nicht zuletzt auf eine spätere Tätigkeit als Fachanwalt für Familien -, Erb - oder Insolvenzrecht hinzuführen, erreicht wird, muss sich jedoch erst noch zeigen.

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Erschienen 5. Juni 2006 auf http://lawmylifeandmore.wordpress.com.

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