Spaß muß sein!

Die mit einem selbständigem Fernsehtechniker mit eigenem Geschäft verheiratete Mandantin hat Ärger mit der Vermieterin der gemeinsamen Ehewohnung und begehrt Rechtschutz für den Prozeß. Die DBV-Winterthur will nun wissen, seit wann und in welchem Umfang der Ehemann selbständig tätig ist; war aber nicht bereit mitzuteilen, warum. Nachdem wir entnervt der Mandantin empfahlen, sich selbst darum zu kümmern, kommen wir hier aus dem Lachen nicht mehr heraus. In der Anlage finden Sie das Schreiben der DBV-Winterthu…

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Erschienen 9. Mai 2006 auf http://www.rsv-blog.de.

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