Spaß beim Arbeitsgericht
am 30.03.2006 von http://www.ra-blog.de
Heute beim Arbeitsgericht. In einer Pause. Der Richter erklärt, beim Arbeitsgericht erlebe man die besten Sachen. Allseits interessierte Gesichter. Gelegenheit für den Richter, Andekdoten zu erzählen:
Ein Arbeitnehmer hatte den Ehemann seiner Arbeitgeberin mit einer Kehrmaschine “plattgefahren”. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Totschlag, nicht wegen fahrlässiger Tötung, da es schon vorher Streit gegeben hatte und der Vorfall nicht unbedingt als fahrlässig anzusehen war. Der Arbeitnehmer wurde von seiner Chefin gefeuert. Er reichte dann Kündigungsschutzklage ein, weil er die Kündigung als nicht gerechtfertigt empfand.
Ein anderer Arbeitnehmer beantragte eine Einstweilige Verfügung, da sein Arbeitgeber den Lohn nicht auszahlte. Der Richter beraumt “aus Prinzip” eine mündliche Verhandlung an. Der Arbeitnehmer trägt vor, er könne seine Miete nicht mehr bezahlen usw. Der Arbeitgeber sagt, er will nicht zahlen, da der Arbeitnehmer 40.000 DM veruntreut habe. Der Richter fragt, ob das stimmt. Der Arbeitnehmer bejaht, meint aber, es sei nichts mehr übrig von dem Geld.
Ein Baggerfahrer war gekündigt worden, weil er trank. Der Arbeitgeber hatte andauernd gesagt, der Arbeitnehmer solle bei der Arbeit nicht trinken. Als ihm eines Tages beim Öffnen der Baggertür Bierflaschen entgegenkullerten, gab’s die Kündigung. Der Richter fragt, ob er vorher abgemahnt hätte. Das hatte er nicht, nur immer gesagt “Lass das Saufen bei der Arbeit”. Ob er dabei die Kündigung angedroht hätte. Hatte er nicht, da der Arbeitnehmer super baggern konnte. Die Parteien kamen überein, dass die Verhandlung als Abmahnung zu verstehen sei und erstmal die Kündigung unwirksam war. Bei Verlassen des Gerichtssaals klopfte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf die Schulter und sagte “Komm Jupp, jetzt gehen wir einen trinken.”
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