Sparsamer Bürgermeister muss zahlen
am 16.01.2007 von schreibmaschineWeil er der Gemeindekasse 5.000 Euro Kosten ersparen wollte, muss der Bürgermeister einer Marktgemeinde im Kreis Würzburg jetzt in die eigene Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen „Unerlaubtes Betreiben einer Anlage“ vorgeworfen. Gegen Zahlung von 750 Euro Geldauflage stellte das Amtsgericht Würzburg das Strafverfahren ein. Gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze á 50 Euro (3.000 Euro) Geldstrafe hatte der Bürgermeister zuvor Einspruch eingelegt, deshalb wurde der Fall vor dem Strafrichter verhandelt.Stein des Anstoßes war im wahrsten Sinne des Wortes die Ablagerung von rund 200 Tonnen Straßenaufbrauchmaterial, das der Rathauschef auf einem Grundstück der Gemeinde lagern ließ, ohne dafür die erforderliche Genehmigung beim Landratsamt einzuholen. Nur Ablagerungen unter 100 Tonnen, die maximal ein Jahr gelagert werden, bedürfen keiner Genehmigung. „Das war mir nicht bekannt“, meinte der Bürgermeister.Das Fräsgut war bei Straßenausbesserungsarbeiten entstanden, mit keinerlei Schadstoffen belastet und wurde später zur Befestigung von Weinbergswegen verwendet. Auf diese Weise hat der Bürgermeister seiner Gemeinde Kosten in Höhe von 5.000 Euro erspart: „Das daraus ein Strafbefehl wurde, hat mich …
Umweltamt will 500 Euro Bußgeld für rechtmäßig gefällte Blaufichte
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