Spamming per AGB
am 25.05.2007 von http://www.aktiv-gegen-spam.de
Das Landgericht Bonn hat es noch einmal für Telefon-Spamming festgeschrieben:
Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigten soll, verstößt gegen §§ 4,41 Bundesdatenschutzgesetz und ist unwirksam.
LG Bonn, Urteil vom 31.10.2006 – 11 O 66/06
Der Spammer hatte sich außergerichtlich gegen eine Abmahnung gewehrt. Er bezog sich auf § 4 seiner Geschäftsbedingungen, in denen es heißt:
“Wenn der Nutzer seine Einwilligung auf den Webseiten zur Datenverwendung erteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und er per Post, Telefon, SMS oder eMail interessante Informationen erhält.
Unter anderem, weil sich diese Klausel irgendwo im Regelwerk der Bedingungen versteckt, sei sie unwirksam.
Das Landgericht formuliert es ungewohnt knackig:
Insgesamt gesehen wird deutlich, dass diese Klauseln zu Zwecken des Kundenfangs – sei es durch den Veranstalter oder Dritte, denen die personenbezogenen Daten zu Nutzungszwecken übermittelt werden – an unerwarteter Stelle in die AGB eingebaut worden sind.
und weiter nicht weniger deutlich:
Bedenkt man zusätzlich [...] wird deutlich, dass man es hier mit professionellem Adressenhandel auf mehreren Stufen zu tun hat, …
/ …
Zur Auslegung des § 4 BDSG
Handakte WebLAWg / Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigen soll, verstößt gegen § 4 Bundesdatenschutzgesetz und ist unwirksam. (…) Quelle: MIuR vom 21.11.2006 …
Einwilligung per AGB ist unwirksam
Aktiv gegen Spam / Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urteil vom 31.10.2006 – Az. 11 O 66/06) schützt den Verbraucher vor Spamming: 1. Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter tel…
Die Einwilligung nach BDSG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / “Wenn der Nutzer seine Einwilligung auf den Webseiten zur Datenverwendung erteilt, erklärt er sich damit einverstanden, daß seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und er per Post, Telefon, SMS oder eMail interessante Info…
Telefonwerbung belästigt unzumutbar
Aktiv gegen Spam / Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 15.08.2006 – 4 U 78/06 – entschieden: Telefonwerbung sei als eine unlautere Wettbewerbshandlung zu qualifizieren, wenn sie einen Marktteilnehmer unzumutbar belästige. Eine…
Einwilligung in Spamming per AGB ist unwirksam
Aktiv gegen Spam / Das Landgericht Berlin hat noch einmal klargestellt, daß eine Einwilligung des Empfängers unwirksam ist, wenn diese in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Absenders “versteckt” ist. Die in den Geschäftsbedingun…
LG Bonn: Einwilligung für Telefonwerbung auf Internetseite
advobLAWg / Auch das Landgericht Bonn hatte sich mit unzulässiger Telefonwerbung zu beschäftigen. Die Besonderheit dieses Falles lag darin, dass die Beklagte behauptete, die Angerufene habe im Rahmen eines Gewinnspiels die dortigen Allgemeinen Geschäftsbeding…
Keine Zustimmung zum eMail-Spam per cold call
kanzlei-hoenig.info / Der auf Unterlassung vor dem Landgericht Berlin in Anspruch genommene Spammer berief sich in seiner Klageerwiderung darauf, daß er in dem Büro des Klägers angerufen und sich dort die Zustimmung abgeholt habe, die Werbung per eMail zu…
LG Bonn: Telefonwerbung bei Einwilligung in den AGB unzulässig
Jurabilis / Telefonwerbung ist noch immer eine Plage. Gerade im Telekommunikationssektor ist der Markt hart umkämpft und viele Firmen wollen auf die Kundengewinnung über das Telefon nicht verzichten. Einige Unternehmen schert hier die eindeutige Rechtslage…
