Spam: Wischmops unerwünscht

Unlängst erhielt ich folgende Werbemail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend Ihrer Anfrage auf unserer Webseite www.xxxxxxxx-shop.de können wir Ihnen mitteilen das

alle Informationen zu unseren Wischmop Produkten enthalten sind. Klicken Sie bitte auf die Fotos um weitere Informationen zu erhalten. Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen Dumm nur, daß ich nie eine Anfrage auf besagter Website getätigt habe. Auf meine Abmahnung erhielt ich einen Zweizeiler, daß über ein Formular auf der Website unter Angabe meiner E-Mail-Adresse Informationen zu den angebotenen Wischmops erbeten worden seien. Das mag ja stimmen, doch von mir stammte die Anfrage nicht. Ich interessiere mich nämlich nicht für Wischmops. Die Beweislast dafür, daß ich vorab um Informationen gebeten habe, liegt bei dem Spammer. Die bloße Vorlage einer Konkatkformular-Nachricht, für die Hinz und Kunz meine E-Mail-Adresse verwendet haben können, wird dazu nicht reichen. Die gesetzte Nachfrist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung läuft.
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Erschienen 19. Februar 2006 auf http://rheinrecht.wordpress.com.

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