Lügen, schummeln, fabulieren
RA-Blog | 31. Januar 2006 — Eine Mandantin ruft mich an und erzählt, die anwaltlich vertretene Gegnerin habe vor Ihrer Haustür gestanden um ihr allerlei Un…
Ich habe kürzlich für eine Mandantin einen Spammer abgemahnt. Meine Devise lautet ja: Abmahnungen sind Mist, aber Spammer sind auch nicht besser. Nun schreibt mir der Anwalt des Spammers und behauptet zunächst mal, sein Mandant habe nicht gespammt. Es wäre ja gar nicht seine E-Mail-Adresse gewesen. Nun ja, es war seine Werbeagentur, aber die Haftung lässt sich nicht so einfach outsourcen. Zudem habe meine Mandantin ihre E-Mail-Adresse auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Das ist natürlich noch lange keine Einladung zum Spammen, aber da war der Anwalt wohl nicht so ganz informiert. Auch sehr schön: Meine Mandantin habe mittels einer Rückfrage Interesse bekundet. Das ist auch nicht ganz richtig, da meine Mandantin kein Opfer eines Joe-Jobs abgemahnt haben wollte, hat sie mittels Rückfrage den Absender verifiziert. Natürlich hat sie eine Antwort bekommen. Der angebliche Nicht-Spammer hat nämlich schön die an angeblich nicht seine E-Mail-Adresse geschickte Frage beantwortet. Aber es wird noch viel, viel besser: Was schließlich Ihre Kosten anbetrifft, die den waren (sic!) Grund für das Abmahnungsschreiben darstellen dürften, so besteht ein Anspruch (...) nicht. Aus dem Gästebuch (...) kann man unschwer entnehmen, dass es sich bei der Mandantin um Ihre Lebensgefährtin handelt. Dies ergibt sich im übrigen auch aus einem entsprechenden Google-Ausdruck. Offenbar wird hier der Versuch unternommen, eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen. Dazu schreibe ich jetzt nur ein Wort: Selber! Ich kann nämlich auch Googeln.
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