Spät, aber doch: die Märkteempfehlung im Amtsblatt
am 28.12.2007 von http://lehofer.at/blog/index.htmIm Prinzip hatte sich die Kommission ja schon am 13. November 2007 auf die neue Märkteempfehlung nach Art 15 Abs 1 der Rahmenrichtlinie geeinigt (siehe das Protokoll der Kommissionssitzung [nur französisch] hier). Dann dauerte es aber mehr als ein Monat, bis am 17. Dezember 2007 der formelle Beschluss gefasst wurde, und knapp vor dem Jahreswechsel hat es die Empfehlung nun auch ins Amtsblatt geschafft.Wie schon bekannt, enthält die Empfehlung nur mehr einen Endkundenmarkt und sechs Vorleistungsmärkte:Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (in der alten Märkteempfehlung Markt 1 und 2)Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (früher Markt 8)Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten (früher Markt 9)Vorleistungsmarkt für den (physischen) Zugang zu Netzinfrastrukturen (einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs) an festen Standorten (neu gefasst, im Wesentlichen dem früheren Markt 11 entsprechend)Breitbandzugang für Großkunden (früher Markt 12)Abschluss-Segmente von Mietleitungen für Großkunden (früher Markt 13)Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen (früher Markt 16)In der neuen Empfehlung wird nun auch der Drei Kriterien-Test für die Marktdefinition erstmals nicht bloß in den Erwägungsgründen (oder in Leitlinien) genannt, sondern im verfügenden Teil eines Rechtsaktes (soweit man davon bei einer Empfehlung sprechen kann). Punkt 2 der Empfehlung lautet:2. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten bei der Festlegung von Märkten, die nicht in dem Anhang aufgeführt sind, sicherstellen, dass die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt sind:a) Es bestehen beträchtliche anhaltende Zugangshindernisse. Dabei kann es sich um strukturelle, rechtliche oder regulatorische Hindernisse handeln.b) Der Markt tendiert innerhalb des relevanten Zeitraums nicht zu einem …
Marktamt geöffnet: der Handel beginnt
e-comm / Der Handel ist eröffnet: minus 50% oder mehr auf regulierte Märkte lautet das Angebot. In ihrer Rede vor der ERG hat Kommissarin Reding ungefähr 50% Reduktion der regulierten Märkte versprochen, auch der Entwurf der neuen Märkteverordnung lag au…
Deutsches TKG:Happy holidays, Regulierung!
e-comm / Ab heute gilts: neue Märkte unterliegen in Deutschland grundsätzlich nicht mehr der Regulierung, so sieht es jedenfalls die am 23. Februar 2007 im deutschen BGBl veröffentlichte Änderung des deutschen TKG vor. Dass die Regulierungsferien für ne…
Marktanalyse aus Brüssel - die europäische Regulierungsbehörde in Aktion
e-comm / Im kommenden Rechtsrahmen für elektonische Kommunikationsnetze und -dienste - nach dem derzeit aktuellen Zeitplan gibt es die Legislativvorschläge Ende Oktober 2007 - soll es eine Art europäischer Regulierungsbehörde (European FCC, Euro-Regulator…
Redings große Vision: was jetzt schon gilt, soll in Zukunft wirklich gelten
e-comm / In Zukunft regulieren wir nur dort, wo es erforderlich ist, so wird Kommissarin Reding in aktuellen Pressemeldungen zitiert, in denen sie auch gleich ankündigt, dass sie elf von bisher 18 Märkten, in denen die Preise von Regulierungsbehörden besti…
Terminierung in festen und mobilen Netzen: Empfehlungsentwurf der Kommission
e-comm / Eine Konsultation steht kurz vor dem Ende (bis 2. Juli kann man der Kommission noch die Meinung zur Roaming Verordnung und ihrer möglichen Erweiterung auf SMS- und Daten-Roaming sagen), eine neue Konsultation hat gerade begonnen: die Europäische Ko…
Markt 18 - der ungeliebte Preis der Konvergenz
e-comm / Markt 18 der Märkteempfehlung der Europäischen Kommission ist der Markt für Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer. Nach dem technologieneutralen, konvergenten Ansatz, der bei der Schaffung des neuen Rech…
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