Späht sofortueberweisung.de übereifrig die letzten Geldbewegungen auf den Konten der Kunden aus? / Presseerklärung von Payment
Network AG
Nach einem Bericht von Golem, der auf Recherchen des NDR Bezug nimmt, soll die Firma Payment Network AG als Betreiber des
Bezahldienstes sofortueberweisung.de die Konten ihrer Nutzer ausgespäht haben. Dabei sollen ohne vorherige Einwilligung der Kunden
Kontobewegungen, der letzten 30 Tage, der
Dispositionskredit sowie die Stände anderer Konten erfasst worden sein. Payment Network habe gegenüber dem NDR erklärt, man führe
eine “Kontodeckungsabfrage” und prüfe den “verfügbaren Rahmen”. Die Payment Network AG hat auf die Berichterstattung reagiert und
folgende Erklärung veröffentlicht (auch hier): “Mitteilung der Payment Network AG 30.05.2011
Das Inforadio des Norddeutschen Rundfunks hat am 30. Mai 2011 berichtet, die Payment Network AG würde mit ihrem Angebot
sofortüberweisung mehrere Konten ihrer Nutzer sowie Überweisungen aus den vergangenen 30 Tagen prüfen. Diese Darstellung ist so nicht
richtig.
Dazu stellt die Payment Network AG fest:
Die Software von sofortüberweisung prüft in Echtzeit, also in Sekundenschnelle, den Verfügungsrahmen ihrer Nutzer. Das geschieht
ebenso wie die automatisierte Deckungsprüfung bei einer Zahlung mit EC-Karte, wenn die PIN eingegeben wird. Es handelt sich dabei um
einen automatisierten Prozess in der Software, der den effektiven Kontostand (Verfügungsrahmen) ermittelt. Der Verfügungsrahmen oder
weitere Kontoinhaltsinformationen werden nicht gespeichert. Dieses Verfahren (Berechnung des Verfügungsrahmens) ist nötig, weil
manche Banken nicht realtime-verbuchend arbeiten.
Neben der Verfügungsrahmensprüfung prüft die Software automatisiert (allerdings nur bei ca. 30 % aller Transaktionen), ob
vorausgegangene sofortüberweisungen zwischen Kunden und Händlern aus den vergangenen 30 Tagen im verbucht wurden oder nicht. Die Antwort ist digital: ja oder nein. Diese Prüfung
geschieht, um systematischen Betrug auszuschließen.
Schon im Januar 2011 hat die Payment Network AG dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht die computertechnische Prüfung des
Verfügungsrahmens sowie den Abgleich auf vorherige sofortüberweisungen erläutert. Die Behörde hat das Vorgehen als ordnungsgemäß
bestätigt und hält es nach eigener Aussage datenschutzrechtlich für vertretbar. Sie rät dem Unternehmen dazu, die Datenschutzhinweise
in Bezug auf die automatische Prüfung auf vorhergehende sofortüberweisungen etwas ausführlicher zu formulieren. Dies hat die Payment
Network AG zum Anlass genommen, Juristen zu beauftragen, die entsprechenden Formulierungen in die Datenschutzhinweise aufzunehmen
(siehe 6.).
Kein Mitarbeiter von sofortüberweisung bzw. der Payment Network AG hat Zugang zu den von der Software geprüften personenbezogenen
Daten der Nutzer - di…
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