Sozialversicherungsbeiträge bei der insolvenzreifen GmbH

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den GmbH-Geschäftsführer aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer schon nach der früheren und kann er sich auch nach der neueren BGH-Rechtsprechung nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Januar 2010 – II ZA 4/09

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Themen: Stgb , Bundesgerichtshof , Sozialversicherung , Gesamtsozialversicherungsbeiträge , Insolvenz Reifen
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht

Erschienen 17. Februar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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