Sozialversicherungsbeiträge in der Krise der GmbH

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 2. Juni 2008 (Aktenzeichen II ZR 27/07), dass es mit den Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar ist, wenn dieser zur Vermeidung (eigener) strafrechtlicher Verfolgung fällige Leistungen an die Sozialkassen erbringt.

Doch was bedeutet dieses Urteil in der Praxis?

Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt in vielen Bereichen strafrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Unter dem Schlagwort „Geschäftsführerhaftung” [mehr] wurde an dieser Stelle bereits mehrfach hierzu berichtet. Und gerade die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, ist bei den Unternehmern bekannt. Doch was geschieht in der Krise der Gesellschaft? In der Krise trifft den Geschäftsführer auch die sog. Massesicherungspflicht. Diese wird durch § 64 Abs. 2 GmbHG unterstützt. Danach ist ein Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Jedoch gilt dies nicht bei Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind (§ 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Damit könnte der Geschäftsführer in einer Pflichtenkollision stehen (so entschied noch die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Brandenburg). Führt er die Sozialversicherungsbeiträge ab, verstößt er gegen die Massesicherungspflicht und schuldet Ersatz. Führt er diese hingegen nicht ab, so verstößt er gegen die Pflicht, die Beiträge abzuführen. In dem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, war die GmbH im November 2000 zahlungsunfähig. Das Insolvenzverfahren über das GmbH-Vermögen wurde am 22. Februar 2001 beantragt und am 1. März 2001 eröffnet. Im Dezember 2000 und Januar 2001 wurden Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt rund 72 Tsd. DM nicht abgeführt. Daraufhin erging gegen den Geschäftsführer (persönlich!) einen Vollstreckungsbescheid. … Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

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Erschienen 26. August 2008 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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