Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzarbeit
Bei illegalen Bechäftigungsverhältnissen kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage einer fiktiven Nettolohnvereinbarung nach erheben, wobei die hinzuzurechnende Lohnsteuer mangels dem Arbeitgeber vorliegender Steuerkarte nach Steuerklasse VI zu berechnen ist.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Frisörgeschäftes aus Bochum, das eine Frisörin knapp zwei Jahre beschäftigte, ohne sie bei der Einzugsstelle für den Gsamtsozialversicherungsbeitrag anzumelden. Die Frisörin bezog zugleich Arbeitslosengeld. Die DRV Bund erhob im Rahmen einer Betriebsprüfung von dem Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von 18.991,00 EUR nach.
Zur Begründung seiner Klage gegen die Beitragsforderung machte der Ladeninhaber geltend, es habe eine Nettolohnvereinbarung vorgelegen. Das Beschäftigungsverhältnis sei nicht illegal gewesen. Die Friseurin sei im Rahmen des Üblichen entlohnt worden. Die Unterstellung einer Nettolohnvereinbarung bedeute, dass die DRV mehr Beiträge erhalte, als wenn das Beschäftigungsverhältnis von vornherein angemeldet worden wäre. Dann sei es wünschenswert, dass alle Arbeitgeber illegale Beschäftigungsverhältnisse eingingen, um die Sozialversicherung finanziell zu sanieren. Zudem werde der schwarzarbeitende Arbeitnehmer durch höhere Rentenbeiträge begünstigt.
Das Sozialgericht wies die Klage als unbegründet ab. Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen ohne Zahlung von Steuern und Beiträgen gelte nach § 14 Abs. 2 SGB IV ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart. Grundlage der nach zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge seien die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern. Die Friseurin sei illegal beschäftigt worden, weil ihr Arbeitgeber seine Melde- und Beitragspflichten verletzt habe. Bereits aus dem Vorliegen von Schwarzarbeit könne auf die Illegalität der Beschäftigung geschlossen werden. Die gesetzliche Fiktion einer Nettolohnabrede ungeachtet der (späteren) steuerlichen Abwicklung sei gerechtfertigt durch ihren Zweck, sozial schädliche Schwarzarbeit einzudämmen. So könne der Arbeitgeber der Gefahr etwaig zu hoher Beiträge leicht entgehen, indem er keine Schwarzarbeiter beschäftige.
Die Arbeitsvertragspart…
» Vollständiger ArtikelThemen: Bochum , Zoll Schwarzarbeit Dortmund
Erschienen 27. November 2008 auf http://www.rechtslupe.de.
SG Dortmund: Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzarbeit
anwalt-kiel.com | 22. Oktober 2008 — Das Sozialgericht Dortmund - S 25 R 129/06 - hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei illegalen Beschäftigu…
30 Jahre Sozialversicherungsbeiträge für Schwarzarbeit
Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Februar 2008 — Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge einstehen. Dies…
Strafrecht Schwarzarbeit: Schwarzarbeit und die strafrechtlichen Folgen
Rechtslupe | 2. Dezember 2008 — Die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - und damit auch die Schwarzarbeit - ist nach § 266a StGB strafbar. In eine…
Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Fleischwirtschaft
Rechtslupe | 31. März 2009 — Die bei der Zollverwaltung angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte im Februar mit rund 2.200 Zöllnern im gesam…
Schwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
JuracityBlog | 7. Februar 2008 — Dies entschied kürzlich das Sozialgericht Dortmund (S 34 R 50/06). Im entschiedenen Fall ging um eine Spedition. Bei einer Pr…
Willenlose Schwarzarbeit
Rechtslupe | 1. September 2009 — Ein illegales Beschäftigungsverhältnis liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, ohne …
Schwarzarbeiter Beschäftigen: Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge einstehen
Recht und Alltag | 7. Februar 2008 — Dies entschied das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 25.01.2008 (Az.: S 34 R 50/06) im Falle einer Spedition aus Bochum, di…
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Vier Jahre Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Blickpunkt Recht & Steuern | 8. Februar 2008 — Nach fast vierjähriger Verfolgungs- und Ahndungsaktivität kann das Bundesfinanzministerium bisher noch keine konkreten Aussagen…
Schwarzgeld: brutto oder netto?
arbeit-familie.de | 9. Juni 2010 — BAG, Urteil vom 17.03.2010, 5 AZR 301/09 Eine Arbeitnehmerin wurde von ihrem Arbeitgeber steuer- und sozialversicheru…
Schwarzarbeit ersetzt Eigenheimzulage
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 6. Januar 2007 — Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent wird in diesem Jahr zu einer Zunahme der Schwarzarbeit führen. "Ich…

