Sozialversicherung: Unbezahlter Pflegeurlaub durchgesetzt
am 23.10.2007 von http://www.lohn-praxis.netIhre Mitarbeiter können sich künftig für die Pflege von Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Dies regelt unter anderem das Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung, das am 1.7.2008 in Kraft treten wird. Hat Ihr Unternehmen mehr als 15 Angestellte, kann Ihr Mitarbeiter dann von Ihnen verlangen, ihn für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten freizustellen. Die …
Urlaubsfestlegung durch Arbeitgeber
LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Mitarbeiter außerordentlich, müssen Sie immer mit der Unwirksamkeit der Kündigung rechnen. Deshalb können Sie vorsorglich Urlaub für Ihren Mitarbeiter festlegen, bis über die Unwirksamkeit entschi…
Rentenerhöhung und Pflegereform treten in Kraft
Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Bei Renten, Pflege- und Krankenversicherungen gelten ab heute (Dienstag) zahlreiche Änderungen. So erhalten die rund 20 Millionen Rentner zum 1. Juli mehr Geld. Aufgrund eines Eingriffs in die Rentenformel steigen ihre Bez&u…
Vergütung: Anspruch auf Entgeltumwandlung
LohnPraxis-Weblog / Nach dem Betriebsrentengesetz (§ 1a BetrAVG) können Ihre Mitarbeiter von Ihnen verlangen, dass Teile ihrer künftigen Entgeltansprüche für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Dann müssen Sie bis zu 4% der jewe…
Unterhaltsrechtsreform soll zum 1.1.2008 in Kraft treten
JuracityBlog / Nachdem das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts eigentlich schon zum 1.7.2007 in Kraft treten sollte, wurde dies durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhindert. Das Gesetz soll nun in etwas veränderter Form zum 1.1.2008 in K…
Sozialversicherung: Azubis haben keinen Anspruch auf beitragsfreie Beschäftigung
LohnPraxis-Weblog / Auszubildende müssen auch dann Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn sie unter 400 € verdienen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: L 4 KR 6527/06) und wegen der grundsätzlichen Bedeutung die R…
Lohn: Sechs-Wochen-Frist gilt bei ununterbrochener Krankheitsserie
LohnPraxis-Weblog / Wird Ihr Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum ohne Unterbrechung von verschiedenen Krankheiten heimgesucht, müssen Sie ihm den Arbeitslohn trotzdem nur sechs Wochen lang weiterzahlen. Ob der Beschäftigte auf Grund einer einzig…
