Sozialversicherung: Bald gilt das deutsch-australische Ergänzungsabkommen

Am 1.10. tritt das deutsch-australische Ergänzungsabkommen über Soziale Sicherheit in Kraft. Es bestimmt, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, im dem eine Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Das Abkommen bietet auf diesen Personenkreis zugeschnittene Lösungen, die vermeiden sollen, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer in das Rentensystem des anderen Staates wechseln müssen. Diese können so grundsätzlich in…

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Themen: Sozialversicherung , Bundesministerium , Australien Sozialversicherung

Erschienen 2. September 2008 auf http://www.lohn-praxis.net.

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