Sozialversicherung 2008

Auch in diesem Jahr treten zum Jahreswechsel wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Die wichtigsten Daten aus dem Bereich der Sozaiversicherung finden Sie hier:

Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2008 unverändert 19,9 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung und 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung wird von 5,1 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt.

Sozialversicherungs-Rechengrößen

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2006 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die neuen Werte habe ich für Sie in einem Merkblatt “Rechengrößen der Sozialversicherung 2008″ zusammengestellt.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2008 weiterhin 79,60 Euro.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Der Bundestag hat am 8. November 2007 das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) beschlossen. Die mit diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen dienen dem Ziel, die Beiträge der Landwirte zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in den nächsten Jahren stabil zu halten oder sie sogar zu senken. Hierbei wurden weitgehend Vorschläge der berufsständischen Vertretungen aufgegriffen.

Riester-Rente

Die - zum Erhalt der volle(n) Zulage(n) - erforderliche Sparleistung steigt auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (2007: drei Prozent). Gezahlt werden ab 2008 eine Grundzulage von 154 Euro (2007: 114 Euro) und eine Kinderzulage von 185 Euro (2007: 138 Euro) jährlich. Für alle ab 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr

Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze

Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungs­grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Alters­grenzenanpassungsgesetz) vom 20. April 2007 sieht ab dem Jahr 2012 eine auf den Geburtsjahrgang abstellende, stufen­weise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr und die ent­sprechende Anhebung der Altersgrenzen bei ande­ren Rentenarten vor. Die Regelungen zur Anhebung der Altersgrenzen treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung

Eine Übersicht über die für 2008 gültigen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in meinem Merkblatt “Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung”.

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Themen: Rentenversicherung , Sozialversicherung , Landwirtschaft

Erschienen 3. Januar 2008 auf http://www.meisen.info.

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