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Sozialrecht: Künstliche Befruchtung und Höchstaltersgrenze für Männer

am 23.08.2007 von http://www.mkvdp.de/

Das BSG hat entschieden, dass die für Leistungen zur künstlichen Befruchtung gem. § 27 a SGB V maßgebliche Altersgrenze für Männer von 50 Jahren nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Der Fall:Der Kläger, der das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatte, war mit der Klägerin verheiratet und bei der beklagten Ersatzkasse gesetzlich krankenversichert. Bei der Klägerin lag Sterilität vor. Der Kläger selbst litt an einer Asthenospermie. Ihren Antrag, die Kosten für eine künstliche Befruchtung mittels ICSI zu übernehmen, lehnte die Beklagte unter Hinweis auf die in § 27 a Abs. 3 SGB V festgelegte Altersgrenze für Männer ab. Die hiergegen erhobene Klage wurde abgewiesen, die Sprungrevision der Kläger hatte keinen Erfolg. Die Entscheidung des BSG:Das BSG bestätigt die Entscheidung des Sozialgerichts, wonach den Klägern kein Anspruch auf Leistungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gem. § 27 a SGB V zusteht. Die in § 27 a Abs. 3 SGB V festgelegte Altersgrenze für Männer (Vollendung des 50. Lebensjahres) verstößt nach Ansicht des BSG nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Senat stimmt den Klägern zwar insofern zu, als dass die Altersgrenze eine Ungleichbehandlung bedeute, da die Kläger im Verhältnis zu Paaren, bei denen der Ehemann noch nicht 50 Jahre alt ist, benachteiligt werden. Es hält die unterschiedliche Behandlung jedoch für sachlich gerechtfertigt. Dies, weil die Regelung des § 27 a SGB V keinen Kernbereich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt, sondern einen eigenständigen Versicherungsfall begründet. Der Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung knüpfe nicht an den regelwidrigen Körper- …

Ab 40 keine Kostenerstattung für künstliche Befruchtung

Recht und Alltag / Frauen haben mit Vollendung des 40., Männer mit Vollendung des 50. Lebensjahres keinen Anspruch mehr darauf, dass die Krankenkasse die Kosten einer künstlichen Befruchtung erstattet. Diese Regelung verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz no…

Steuerrecht: Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Kosten einer künstlichen Befruchtung (sogen. "In-Vitro-Fertilisation" - IVF) sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.Der Fall:Die Klägerin lebte seit mehreren…

Krankenkasse muss nur bei Ehepaaren für künstliche Befruchtung zahlen

Panorama / Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass der Gesetzgeber dieLeistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für eine künstlicheBefruchtung auf Personen beschränkt, die miteinander verheiratet sind.Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfass…

Gesetzgeber darf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare beschränken

BVerfG / Pressemitteilung vom 28.02.2007…

Keine volle Kostenübernahme für künstliche Befruchtung

Handakte WebLAWg / Unfruchtbare Paare haben keinen Anspruch auf die Erstattung der vollen Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die Begrenzung auf 50 Prozent ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil…

Künstliche Befruchtung: Wer zahlt die Behandlungskosten?

Rechthaber / Jedes sechste Paar in Deutschland bleibt ungewollt kinderlos. Manche denken dann an künstliche Befruchtung: Insemination, intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) und/oder In-Vitro-Ferti¬lisation (IVF). Die Kosten sind abschreckend hoch:…

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