Sozialgerichtliches Verfahren; Kostenerstattung nach erledigter Untätigkeitsklage

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 20.01.2012, - S 174 AS 31567/11 - Maßgeblich für das Vorliegen von Untätigkeit im Sinne von § 88 SGG ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung und nicht der Zeitpunkt der Fertigung der Entscheidung. Denn erst mit der Bekanntgabe an den Adressaten der Entscheidung (§§ 37, 39 SGB 10) - also bei schriftlichen Entscheidun…

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Themen: Bsg , Entscheidungen , Sozialgericht Berlin
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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