Soziale Netzwerke: Keine generelle Filterpflicht...

Der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet kann nicht gezwungen werden, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern. Eine solche Pflicht würde sowohl gegen das Verbot verstossen, einem solchen Anbieter eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf frei…

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Themen: Internet , Eugh , Netlog , Sabam
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 16. Februar 2012 auf http://iuswanze.blogspot.com.

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