Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr
am 08.12.2006 von Recht und Alltag
Will der Arbeitgeber wegen des Wegfalls von Arbeitsplätzen eine entsprechende Anzahl von Kündigungen aussprechen, so muss er unter den betroffenen vergleichbaren Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten treffen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Dies gilt nicht, soweit berechtigte betriebliche Interessen der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen. Ein solches betriebliches Interesse kann für eine Gemeinde, die gesetzlich zum Brandschutz verpflichtet ist, darin begründet sein, dass durch die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers dessen jederzeitige Einsatzmöglichkeit in der Freiwilligen Feuerwehr sichergestellt werden soll. Dies hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Urteil vom vom 7.12.2006 (Az.: 2 AZR 748/05) entschieden.
Die Klägerin war bei der beklagten Gemeinde als Reinigungskraft beschäftigt. Wegen der teilweisen Vergabe der Reinigungsarbeiten an Dienstleistungsunternehmen kündigte die Beklagte mehreren Reinigungskräften, darunter der Klägerin. Diese hat Kündigungsschutzklage erhoben und ua. fehlerhafte Sozialauswahl gerügt, weil die Beklagte eine Reinigungskraft nicht in die Sozialauswahl einbezogen habe, die nach sozialen Gesichtspunkten vorrangig zur Kündigung angestanden hätte. Die Beklagte hat demgegenüber geltend gemacht, für die Weiterbeschäftigung dieser Arbeitnehmerin habe ein besonderes betriebliches Bedürfnis wegen deren Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr bestanden. Da sie keine Berufsfeuerwehr unterhalte, sei sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Brandschutz auf den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr angewiesen. Angesichts der gesunkenen Mitgliederzahlen in der Freiwilligen Feuerwehr habe …
Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl
Recht und Alltag / Der Kreis der in eine nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer bestimmt sich nach ihrer Vergleichbarkeit. Diese bemisst sich zwar in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. An einer Vergleichbarkeit…
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Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die…
Falsche Punktebewertung in Sozialauswahl - Ende der Domino-Theorie
andreas-buschmann.net / Das Bundesarbeitsgericht änderte am 09.11.2006 seine Rechtsprechung zu Sozialauswahl. Auf Fehler die dem Arbeitgeber bei der Anwendung eines Punktesystems unterlaufen, kann sich nur der direkt vom Fehler betroffenen Arbeitnehmer berufen, nicht desse…
Kündigung, Alter, Behinderung und Sozialauswahl bei einer hohen Zahl von krankheitsbedingten Ausfallzeiten
recht verständlich / Frau K ist zu 50 % schwerbehindert. Seit 1991 arbeitete sie als Wirtschaftshilfe im Krankenhaus, das von der B unterhalten wurde. Da war sie auf der Intensivstation mit Reinigungs- und Servicearbeiten beschäftigt. Nachdem sie einen Herzinfarkt er…
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Wegfall eines Auftrags
Recht und Alltag / Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiter…
