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Sozialauswahl bei Zusammenlegung von Niederlassungen

am 30.10.2006 von andreas-buschmann.net

Wie ist eigentlich die Sozialauswahl durchzuführen, wenn der Arbeitgeber zwei Niederlassungen zusammenlegt: Sind die Arbeitnehmer der einzelnen Niederlassungen nur unter sich zu vergleichen oder ist die Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern beider Niederlassungen durchzuführen. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht jetzt zu entscheiden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05).
Die Klägerin war bei dem Arbeitgeber als Betriebsleiterin der Niederlassung in H. beschäftigt. Der Arbeitgeber unterhielt weitere Niederlassungen, eine davon in R., etwa 125 km von H. entfernt. Im Jahr 2004 beschloss der Arbeitgeber die Auflösung der Niederlassung in R., wobei ein Teil der Betriebsmittel nach H verlegt werden sollte. Der Arbeitgeber sprach allen in R. Beschäftigten eine Änderungskündigung aus und bot an, die gekündigten Arbeitnehmer in der Niederlassung in H. weiterzubeschäftigen. Dieses Angebot nahmen 4 von 58 Arbeitnehmern an, darunter der bisherige Betriebsleiter der Niederlassung R., in dessen Arbeitsvertrag R. als Dienstort genannt war. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis der als Niederlassungsleiterin in H. beschäftigten Klägerin mit der Begründung, dass durch den Wechsel des Betriebsleiters von R. nach H. ein Betriebsleiter von bisher zweien überzählig geworden sei; die Klägerin sei bei der durchzuführenden Sozialsauwahl sozial weniger schutzbedürftig als der bisher in R. beschäftigte Niederlassungsleiter.
Die Klägerin hat gegen die ihr ausgesprochene Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben. Sie ist der Auffassung, der Arbeitgeber könne sich nicht auf den durch die Umsetzung des Betriebsleiters selbst verursachten Personalüberhang in H. berufen. Die Arbeitnehmer aus ihrer Niederlassung in H. seien auch nicht in eine Sozialauswahl mit den Arbeitnehmern aus R. einzubeziehen. Der Arbeitgeber rechtfertigte sein Vorgehen damit, er habe …

Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl

Recht und Alltag / Der Kreis der in eine nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer bestimmt sich nach ihrer Vergleichbarkeit. Diese bemisst sich zwar in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. An einer Vergleichbarkeit…

Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl

Recht und Alltag / Der Kreis der in eine nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmenden Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer bestimmt sich nach ihrer Vergleichbarkeit. Diese bemisst sich zwar in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. An einer Vergleichbarkeit…

Falsche Punktebewertung in Sozialauswahl - Ende der Domino-Theorie

andreas-buschmann.net / Das Bundesarbeitsgericht änderte am 09.11.2006 seine Rechtsprechung zu Sozialauswahl. Auf Fehler die dem Arbeitgeber bei der Anwendung eines Punktesystems unterlaufen, kann sich nur der direkt vom Fehler betroffenen Arbeitnehmer berufen, nicht desse…

Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die…

Hohe Krankheitszeit und Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3, S.2 KSchG)

Arbeitsrecht-Blog.de / Der Arbeitgeber kann sich nach einem Urteil des BAG im Rahmen der im Kündigungsverfahren nach § 1 Abs.3, S. 2 KSchG erforderlichen Sozialauswahl nicht allein auf besonders hohe Krankheitszeiten des Arbeitnehmers berufen (BAG, Urteil vom 31.05.2007,…

Kein konzernbezogener Kündigungsschutz trotz Konzernversetzungsklausel - BAG, Urteil vom 23.03.2006, Az. 2 AZR 162/05

Arbeitsrecht-Blog.de / § 1 KSchG verlangt vom Arbeitgeber die Durchführung einer Sozialauswahl, wenn dieser betriebsbedingte Kündigungen aussprechen muss. Die Sozialauswahl ist betriebsbezogen durchzuführen. In die Sozialauswahl einzubeziehen sind alle vergleichbaren A…

Rechtsprechungsänderung des BAG bezgl. fehlerhafter Sozialauswahl (Dominotheorie) bei betriebsbedingter Kündigung

Recht und Alltag / Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte,…

BAG: Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Rechtsprechungsänderung

Rechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hat mit der folgenden Entscheidung die sog. Domino Theorie aufgegeben. Dies bedeutet, dass bis zu dieser Entscheidung ein Fehler bei der Sozialauswahl dazu geführt hat, dass alle Kündigungen unwirksam wurden. Dies ist jetzt…

Arbeitsrecht: Krankheitsanfälligkeit als Kriterium der Sozialauswahl?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Eine betriebsbedingte Kündigung ist immer dann rechtswirksam, wenn der Arbeitsplatz des zu kündigenden Mitarbeiters aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung ersatzlos entfällt,er nicht auf einem freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschÅ

Sozialauswahl: Bundesarbeitsgericht gibt Domino-Theorie auf

arbeitsrechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hat am gestrigen Tage eine folgenschwere Rechtsprechungsänderung in die Wege geleitet:Nach bisheriger Rechtsprechung zur Sozialauswahl mittels Punkteschema sollten sich Fehler wie folgt auswirken: Führte ein Fehler bei der…

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RA Andreas Buschmann

Arbeitsrecht von A-Z Ratgeber, Urteile & Nachrichten zum Arbeitsrecht von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Buschmann, Berlin. Auf dieser Website finden Sie Fakten zu den Schwerpunkt-Themen: Arbeitsvertrag, Befristung, Gleichbehandlung,

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