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Sorgen und Nöte rund um das AGG

am 23.09.2006 von Obiter Dictum

Das Geschäft mit der Angst blüht nicht nur in den Repetitorien vor dem ersten und zweiten Staatsexamen, sondern setzt sich auch in der Berufstätigkeit der fertig examinierten Juristen fort. Davon leben Unternehmensberater ebenso wie Großkanzleien, die einen Teil ihres Geldes damit verdienen, Mitarbeiter aus Rechts- und Personalabteilungen mittlerer und größerer Unternehmen zu schulen und zu beraten.
Besondere Angst erzeugt momentan das AGG. Und so ließ es sich eine bekannte Großkanzlei, die unter anderem eine als “AGG-Hopper-Datenbank” bezeichnete Liste betreibt, nicht nehmen, in dieser Woche zu Fruchtbüffet und Powerpointpräsentation in ein Frankfurter Hotel zu laden, um ihre Kundschaft über Unbill und Gefahren des neuen Rechts zu informieren.
Der Informationsgewinn war zwar gering, weil die vortragenden Anwälte neben der Darstellung des Gesetzestextes nicht allzuviel Neues berichten konnten. Um so mehr zeigten jedoch Fragen und Diskussionsbeitrage aus dem Publikum, wo Unternehmen, Anwälten und Richtern momentan der Schuh drückt.
Geradezu entsetzt berichtete beispielsweise die Juristin eines bekannten schwedischen Einrichtungshauses darüber, daß eine große deutsche Tageszeitung ihre Stellenanzeigen plötzlich nicht mehr drucken wollte. In der von der Konzernleitung vorgegebenen Grafik heißt es nämlich, man suche “young professionals” - für die Zeitung ein eindeutiger Hinweis auf verbotene Altersdiskriminierung. Ob dagegen die alternativ diskutierte Formulierung “gerne auch ohne Berufserfahrung” AGG-fest ist, wird wohl erst die künftige Rechtsprechung zeigen. In das vorgefertigte Layout der Schweden paßt diese Umschreibung jedenfalls nicht.
Unsicher über die Tragweite der neuen Regelungen ist auch die Branche der Personalvermittler, neudeutsch auch gern als headhunter bezeichnet. Die Haftungsregelung des § 15 AGG verpflichtet ausschließlich Arbeitgeber zum Schadensersatz, wenn gegen …

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